Lachenmeier-Thüring Anita · Nationalrat · 2008-12-15
Lachenmeier-Thüring Anita · Nationalrat · Basel-Stadt · Grüne Fraktion · 2008-12-15
Wortprotokoll
Das Eisenbahnnetz in der Schweiz ist einmalig, trotz allem genügt es den Bedürfnissen nicht. Das Mobilitätsbedürfnis ist in den letzten Jahrzehnten enorm gestiegen. Zudem wurden über lange Jahre Investitionen in den öffentlichen Verkehr vernachlässigt. Mit der Neat und der Bahn 2000 konnten wichtige Weichen gestellt werden. Die bereits ausgebauten Strecken erfreuen sich zunehmender Beliebtheit, stossen aber zum Teil an ihre Grenzen. Der langsame Güterverkehr, der Regionalverkehr und der schnelle Personenverkehr müssen dieselben Trassen benützen. Mit ZEB 1 können gewisse Lücken geschlossen werden. Die Kapazitäten bleiben jedoch vielerorts ungenügend. Die Auflistung der Projekte in Artikel 10 zeigt auf, wo überall Handlungsbedarf besteht. Zahlreiche wichtige Verbindungen können mit ZEB 1 nicht ausgebaut und die entsprechenden Projekte müssen verschoben werden. Das hat vor allem mit den beschränkten Finanzen zu tun, jedoch auch damit, dass Investitionen in den öffentlichen Verkehr lange auf die lange Bank geschoben wurden und Mobilität mit Individualität gleichgesetzt wurde, worauf die Schweiz strassenmässig zubetoniert worden ist.
Uns Grünen ist bewusst, dass es nicht möglich sein wird, alle Bedürfnisse des öffentlichen Verkehrs in den nächsten zehn, zwanzig Jahren zu erfüllen. Wir sind jedoch überzeugt, dass ein rascher Ausbau des Güterverkehrsnetzes und des Personenverkehrsnetzes und eine schnelle Behebung der Engpässe für die Entwicklung der Schweiz unabdingbar sind. Die Alpen-Initiative kann auch nach der Fertigstellung des Gotthard-Basistunnels nicht umgesetzt werden, wenn zum Beispiel nicht auch der Wisenberg- und der Zimmerbergtunnel gebaut werden. Der Pendlerverkehr wird weiter auf der Strasse rollen, wenn die Züge, zum Beispiel zwischen Genf und Lausanne, aufgrund fehlender Kapazitäten vollgestopft sind.
Das Bundesamt muss nun schnellstmöglich eine Vorlage ausarbeiten, in der die wichtigsten Eisenbahnprojekte nach Prioritäten aufgelistet werden. Noch wichtiger ist jedoch die Finanzierung. Dafür müssen Lösungen gefunden werden - wie zum Beispiel bei der UBS, dort ging es schnell und unkompliziert. Auch hier sucht man solche unkomplizierte, schnelle Lösungen.
Wir bitten Sie darum, auf die Vorlagen 1, 2, 4 und 5 einzutreten. Bei der Vorlage 3, der Lärmsanierungsvorlage, beantragen wir Nichteintreten. Im FinöV-Beschluss wurden Kosten von 2,3 Milliarden Franken für Lärmsanierungen und Lärmschutzmassnahmen eingesetzt. Später ist diese Zahl nach unten korrigiert worden, auf 1,8 Milliarden Franken. Damit wurde das Rollmaterial saniert, und Lärmschutzbauten wurden aufgestellt. Dass nun auch dieser Kredit längst nicht ausgeschöpft werden muss, tönt gut. Somit könnte man praktisch eine Milliarde Franken für andere Projekte einsetzen. Das Ganze hat jedoch einen grossen Haken: Die lärmbetroffene Bevölkerung kann auf keine Art und Weise mit den getroffenen Massnahmen ruhig leben und eine angemessene Lebensqualität geniessen.
Das Bundesgesetz hat betreffend Lärmsanierung nur Minimalziele festgelegt. Nur zwei Drittel der Bevölkerung, die von Lärm, der über den Emissionsgrenzwerten liegt, betroffen ist, wird durch Lärmschutzmassnahmen geschützt; ein Drittel der Bevölkerung muss mit Lärm leben, der über dem Grenzwert liegt. Das sind nicht wenige; beachten wir nur das dichte Eisenbahnnetz in der dichtbesiedelten Schweiz. Grenzwerte wurden festgelegt, um die Gesundheit der Menschen zu schützen; Grenzwerte sind nicht Fantasiezahlen. Wer regelmässig Lärm ausgesetzt ist, wer z. B. dadurch schlecht schläft, öfters erwacht und nicht in Tiefschlaf fällt, ist weniger leistungsfähig und wird krank. Es gibt mit unserer Regelung eine Zweiklassengesellschaft. Darum muss jetzt das ganze Geld, das wir noch zur Verfügung haben, 1,8 Milliarden Franken, in die Sanierung des Rollmaterials und in Lärmschutzwände investiert werden.
Wir bitten Sie also, auf die Vorlage 3 nicht einzutreten.