Loepfe Arthur · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-12-16
Wortprotokoll
Das Rüstungsprogramm 2008 ist eine weitere Investition in die Sicherheit des Landes und den Schutz der Bevölkerung. Es ist auf die aktuellen Risiken und Gefahren ausgerichtet und ist dem engen finanziellen Rahmen angepasst. Das Rüstungsprogramm entspricht dem Konzept der Armee XXI und dem Entwicklungsschritt 2008-2011. Es umfasst vier Beschaffungsaufgaben mit einem Verpflichtungskredit von total 917 Millionen Franken. Am vorliegenden Rüstungsprogramm ist die Schweizer Industrie mit 65 Prozent beteiligt, dies zum Vorteil der Volkswirtschaft mehrerer Kantone und damit zugunsten der Beschäftigung und der Arbeitsplätze.
Beim ersten Vorhaben geht es um die Beschaffung von 220 geschützten Mannschaftstransportfahrzeugen, um eine erste Tranche für 396 Millionen Franken. Damit können Soldaten geschützt in den Einsatzraum transportiert werden, um dort ihren Auftrag zu erfüllen. Die Fahrzeuge schützen die transportierten Personen gegen Beschuss und gegen Minen. Die meisten der heute der Infanterie zur Verfügung stehenden Transportmittel verfügen über keinerlei Schutz, mit Ausnahme der Radschützenpanzer, die jedoch nur für einen kleinen Teil der Truppen ausreichen. Mit den beantragten 220 geschützten Mannschaftstransportfahrzeugen können zusammen mit den vorhandenen Radschützenpanzern etwa sechs Infanteriebataillone und zwei Infanteriebereitschaftskompanien ausgerüstet werden. Zudem kann der Bedarf für die friedenserhaltenden Einsätze und für die Ausbildung in den Schulen abgedeckt werden. Die übrigen vierzehn Infanteriebataillone der Schweizer Armee würden weiterhin über keine geschützten Transportmittel verfügen, sofern sie gleichzeitig zum Einsatz kämen, was wir ja nicht hoffen. Die beantragten Fahrzeuge betreffen wirklich nur ein Minimum.
Zum zweiten Vorhaben: Hier geht es um die Beschaffung von zwölf ABC-Aufklärungsfahrzeugen für einen Betrag von 70 Millionen Franken. Zu den Abkürzungen: A bedeutet atomare Verstrahlung, B steht für biologische Schadstoffe und C für chemische Schad- und Kampfstoffe. Die Fahrzeuge dienen direkt im verseuchten Gebiet dem schnellen, spezifischen Nachweisen von Kontaminationen. Dabei geht es um das Aufspüren von radioaktiven, biologischen und chemischen Schadstoffen. Die Fahrzeuge verfügen über den notwendigen ABC-Schutz und über eine Panzerung, damit sie sich im Gelände sicher bewegen können. Die Messungen - und das ist das Besondere - erfolgen auch während der Fahrt. Die ABC-Aufklärungsfahrzeuge dienen dem Schutz der Truppen und der zivilen Bevölkerung. Sie können auch bei industriellen Schadenereignissen eingesetzt werden. Wenn irgendwo ein Gebiet verseucht ist, betrifft dies immer Truppen und Zivilpersonen. Damit geht es hier auch um ein Instrument für die zivilen Behörden.
In Ergänzung zu diesen ABC-Aufklärungsfahrzeugen sollen für die ABC-Abwehr als drittes Vorhaben vier ABC-Nachweissysteme auf zwölf Fahrzeugen beschafft werden. Kostenpunkt: 47 Millionen Franken. Diese Fahrzeuge dienen der vertieften Analyse von gefährlichen Substanzen und der Optimierung von Schutzmassnahmen für die Bevölkerung und für Truppenteile. Die Nachweisfahrzeuge operieren ausserhalb des kontaminierten Gebietes. Die ABC-Nachweisfahrzeuge schliessen zusammen mit den ABC-Aufklärungsfahrzeugen die Lücke zwischen der ABC-Abwehr in der Truppe und dem künftig noch einzigen standortgebundenen ABC-Labor in Spiez.
Beim vierten Vorhaben geht es um Massnahmen zum Erhalt der Fähigkeiten des F/A-18, unseres bald einzigen Kampfflugzeuges; dies für 404 Millionen Franken. Dieses Flugzeug soll seine heutige Funktion auch in der zweiten Hälfte seiner vorgesehenen Nutzungs- und Lebensdauer erfüllen können. Die 33 F/A-18, die wir noch haben, sind das Rückgrat unserer Luftüberwachung und Luftverteidigung. Ein solches "Midlife-Upgrade", wie das genannt wird, ist bei Kampfflugzeugen üblich. Sie können auch sagen - in Analogie zu Autos -: Es ist ein ganz grosser Service. Diese Revision, diese Nachrüstung war auch seit je geplant.
Mit dem Ersatz von veralteten Geräten sowie mit Hard- und Softwareanpassungen werden die Einsatzmöglichkeiten optimiert und wird die Überlebensfähigkeit von Pilot und Maschine verbessert. Auch der Flugsimulator wird an die neuen Systeme angepasst. Aus wirtschaftlichen Gründen - dies ist auch sehr wichtig - sollen die Anpassungen zeitlich mit denjenigen anderer F/A-18-Betreibernationen koordiniert werden. Es sind das z. B. Finnland, Kanada, Australien und die USA.
Die notwendige Erneuerung der vorhandenen F/A-18 hat nichts, aber auch gar nichts zu tun mit einem späteren Entscheid über die Beschaffung von neuen Flugzeugen. Es besteht keinerlei präjudizierende Wirkung für diesen [PAGE 1872] Entscheid, den Sie möglicherweise irgendwann in der Zukunft zu fällen haben - oder auch nicht.
Zur Geschichte dieses Geschäftes: Der Ständerat hat als Erstrat dem Rüstungsprogramm 2008 am 11. Juni 2008 mit 25 zu 0 Stimmen bei 8 Enthaltungen ohne Änderungen zugestimmt. Die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates hat am 16. Juni 2008 das Rüstungsprogramm mit 16 zu 7 Stimmen ohne Änderungen genehmigt. Der Nationalrat ist am 23. und 24. September dieses Jahres zwar auf die Vorlage eingetreten und hat den einzelnen Beschaffungen zugestimmt. Das qualifizierte Mehr für die Aufhebung der Ausgabenbremse kam jedoch nicht zustande. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 83 zu 104 Stimmen bei 6 Enthaltungen abgelehnt. Die Sicherheitspolitische Kommission des Ständerates hat das Rüstungsprogramm am 29. September 2008 nochmals behandelt und dabei an ihrem ersten Beschluss festgehalten. Am gleichen Tag hat der Ständerat dem Rüstungsprogramm nochmals zugestimmt, mit 33 zu 3 Stimmen bei 5 Enthaltungen.
Nun ist das Geschäft zurück im Nationalrat. Die Ablehnung durch den Nationalrat, die in der letzten Session erfolgte, kommt laut Parlamentsgesetz einem Nichteintreten gleich. Somit besteht über die ganze Vorlage eine Differenz. Unser Rat kann nun zu allen Fragen der Vorlage nochmals Beschlüsse fassen.
Auf Verlangen der SVP-Fraktion hat das VBS Unterlagen zur gegenwärtigen Situation der Armee erstellt. Die Führung des VBS und der Armee haben anerkannt, dass Handlungsbedarf besteht; das war auch nicht neu. Verschiedene Massnahmen zur Behebung der Probleme wurden bereits in den letzten Monaten ergriffen, andere Massnahmen sind geplant. Die SiK unseres Rates hat am 11. November 2008 diese Unterlagen diskutiert und zusätzlich einen Auftrag an den Chef VBS genehmigt, um weitere Punkte abzuklären. Darin hiess es: "Der Bundesrat wird beauftragt, bis zum 1. Dezember 2008 den Sicherheitspolitischen Kommissionen beider Räte einen Folgebericht vorzulegen, welcher insbesondere folgende Punkte zum Inhalt hat: 1. Zu den in den verschiedenen Berichten aufgezeigten Mängeln ist ein Zeitplan zu erstellen, welcher aufzeigt, wie und bis wann diese behoben werden. 2. Im Bericht ist darzulegen, wie und bis wann bei den Milizkadern die Sollbestände erreicht werden können. 3. Im Bericht ist darzulegen, wie die Stäbe und Verwaltungsstrukturen auf das absolut Notwendige reduziert werden können. 4. Im Bericht soll aufgezeigt werden, in welchem zeitlichen Rahmen die Probleme bei der Logistik gelöst werden können. 5. Der Zusatzbericht soll zeigen, wie der verfassungsmässige Auftrag der Verteidigung sichergestellt werden kann. 6. Der Bericht soll aufzeigen, wie die allgemeine Militärdienstpflicht nach Artikel 59 der Bundesverfassung, angesichts der Tatsache, dass immer neue Gründe für die Dienstuntauglichkeit definiert werden, noch gewährleistet ist."
Zu den Anträgen der SiK unseres Rates: Die Kommission beantragt Ihnen mit 21 zu 3 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten, und mit 15 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem Bundesbeschluss über das Rüstungsprogramm 2008 zuzustimmen. Es gibt Minderheitsanträge: Der Antrag der Minderheit Müller Geri verlangt Nichteintreten. Zwei weitere Minderheitsanträge gibt es zu Artikel 1 des Entwurfes. Die Minderheit I (Lachenmeier) will das geschützte Mannschaftstransportfahrzeug aus dem Rüstungsprogramm streichen. Die SiK beantragt Ihnen mit 16 zu 3 Stimmen bei 5 Enthaltungen, der Beschaffung des geschützten Mannschaftstransportfahrzeugs zuzustimmen und diesen Minderheitsantrag abzulehnen. Es gibt einen Minderheitsantrag II; dieser will die Vorlage zum Erhalt der Fähigkeiten des F/A-18 an den Bundesrat zurückweisen mit dem Auftrag, sie dem Parlament gleichzeitig mit dem Projekt des Ersatzes für das Flugzeug Tiger vorzulegen. Die SiK beantragt Ihnen mit 16 zu 8 Stimmen, der Werterhaltung des F/A-18 zuzustimmen und den Minderheitsantrag II (Widmer) abzulehnen.
Zusammenfassend bitte ich Sie im Namen der Mehrheit der SiK, in all diesen Punkten der Mehrheit zuzustimmen und damit dem Ständerat und dem Bundesrat zu folgen.