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Teuscher Franziska · Nationalrat · 2008-12-17

Teuscher Franziska · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2008-12-17

Wortprotokoll

Im Namen der Minderheit III beantrage ich Ihnen, Artikel 10 Absatz 3 zu streichen. Der Ständerat hat hier eingefügt, dass Projekte, die "in einer Volksabstimmung gutgeheissen wurden oder gesamthaft vordringlich sind", prioritär finanziert werden müssen. Für die Minderheit III ist dies die falsche Optik, um zu beurteilen, welche Projekte wir prioritär finanzieren wollen. Die Minderheit III will, dass bei der Festlegung der Prioritäten vor allem sachliche Kriterien im Vordergrund stehen. Wir wollen in erster Linie diejenigen Projekte finanziert haben, die dem gesamten Eisenbahnnetz in der Schweiz grossen Nutzen bringen. Mit Absatz 3 haben diejenigen Projekte, über die es einmal eine Volksabstimmung gab, eine höhere Priorität bei der Finanzierung.

Was heisst das konkret? Konkret erhalten damit die beiden Neat-Projekte Zimmerberg- und Hirzeltunnel und die Projekte, die im ursprünglichen Bahn-2000-Projekt enthalten waren, der Wisenberg- und der Brüttener Tunnel, Priorität. Aber das ursprüngliche Projekt Bahn 2000 stammt aus den Achtzigerjahren. Die Minderheit III fragt sich schon, ob es Sinn macht, dass wir heute, dreissig Jahre später, Entscheide treffen, die auf einer Planung aus den Achtzigerjahren basieren, und ob wir unsere Entscheide nicht aufgrund von neuen Erkenntnissen treffen müssen. Wenn wir Absatz 3 beibehalten, werden Projekte wie der Ligerztunnel, das dritte Gleis zwischen Lausanne und Genf, der Halbstundentakt zwischen Bern und Visp, der Halbstundentakt zwischen Zürich und Chur oder die Entflechtung Basel Ost auf der Strecke bleiben, weil wir nicht alles finanzieren können.

Absatz 3 beinhaltet aber noch ein weiteres Kriterium. Es wird gesagt, es könnten Projekte finanziert werden, die gesamthaft vordringlich seien. Nur: Was heisst das, "gesamthaft vordringlich"? Sind dann Projekte, die für den Güterverkehr, oder Projekte, die für den Fernverkehr eine grosse Bedeutung haben, gesamthaft vordringlich? Sind Projekte gesamthaft vordringlich, die für eine Region eine grosse Bedeutung haben? Die Minderheit III findet, solch schwammige Begriffe gehören nicht in das Gesetz. Wir möchten eine klare Prioritätenauflistung aufgrund von verkehrspolitisch sachlichen Kriterien. Wir möchten, dass prioritär und als Erstes Projekte umgesetzt werden, die dem ganzen Netz in der Schweiz einen grossen Mehrwert bringen.

Deshalb beantrage ich Ihnen mit meinem Minderheitsantrag, Absatz 3 zu streichen. Die Minderheit III ist unabhängig von den Minderheiten I und II, deren Anträge vorgängig präsentiert wurden.