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Hany Urs · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-12-17

Wortprotokoll

In der Vorlage 1, dem Bundesgesetz über die zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur, wird abgebildet, wie die Infrastruktur über ZEB 1 hinaus erweitert werden soll. Die Mehrheit der KVF-NR ist mit geringfügigen Änderungen oder Ergänzungen dem Ständerat gefolgt. Insbesondere bei Artikel 10 hat der Ständerat Präzisierungen vorgenommen und vor allem eine Auflistung von durch den Bundesrat zu prüfenden Massnahmen eingefügt. Der Bundesrat hat in diesem Artikel nur den Zimmerberg-Basistunnel und den Wisenbergtunnel explizit als Erweiterungsoptionen genannt. Weitere Angebotsentwicklungen lässt er offen.

Die Minderheit I (Föhn) folgt hier dem Bundesrat und verlangt zusätzlich eine Überprüfung der Auslastung der bereits bestehenden Infrastruktur sowie eine Prüfung von Alternativen der Realisierungszeitpunkte. Ich jedoch betrachte es als zentrale Aufgabe der beiden Parlamentskammern, Schwerpunkte zu setzen und konkret zu prüfende Projekte zu bezeichnen. Kollege Föhn, die Auflistung von Projekten heisst noch lange nicht, dass sie bereits in Stein gemeisselt sind, es bedeutet nur, dass der Bundesrat sie explizit überprüfen soll.

Die Minderheit II (Germanier) listet wie der Ständerat Projekte auf, verlangt aber auch, dass der Bundesrat darlegt, wie und wann bestimmte Projekte realisiert werden können. Über das Wie und Wann soll dann diskutiert und entschieden werden, wenn feststeht, welche Infrastrukturausbauten definitiv realisiert werden. Priorisierungen durch das Parlament heute: Ja; Entscheide über das Wie und Wann aber erst danach.

Wenn wir jetzt eine der Minderheiten unterstützen, schaffen wir auch eine Differenz zum Ständerat, die erheblich ist. Denn gerade im Ständerat haben mehrere auf das Einbringen ihrer kantonalen Bedürfnisse zugunsten einer pragmatischen Lösung verzichtet. Ich kann mir gut vorstellen, dass der Ständerat bei der Schaffung einer solchen Differenz eine neue Grundsatzdiskussion beginnen würde und somit die Verabschiedung der Vorlage noch dauern würde.

In Absatz 2 wird der Bundesrat aufgefordert, die aufgelisteten Massnahmen zu prüfen. Somit werden die endgültigen Objekt- und Projektentscheide erst aufgrund der bis Ende 2010 geforderten bundesrätlichen Vorlage gefällt.

Artikel 10 ist ein zentrales Element der Vorlage 1. Ich beantrage Ihnen, bei der Vorlage 1 immer der Kommissionsmehrheit zu folgen. Ich bitte Sie auch im Namen unserer Fraktion, immer der Kommissionsmehrheit zu folgen und alle Minderheitsanträge abzulehnen.

Hany Urs · Nationalrat · 2008-12-17 | Lexipedia | Lexipedia