Lexipedia

Hämmerle Andrea · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-12-17

Wortprotokoll

Neben Artikel 5, der erstaunlicherweise zu überhaupt keinen Diskussionen Anlass gegeben hat, ist der vorliegende Artikel 10 der Schlüsselartikel der Vorlage. Hier geht es um die weitere Zukunft der schweizerischen Bahninfrastruktur, um ZEB 2.

Der Bundesrat schlägt uns eine sehr allgemeine, relativ unverbindliche Formulierung vor. Der Ständerat beschloss hingegen einen konkreten Massnahmenkatalog, und er setzt dem Bundesrat auch eine Frist, nämlich 2010. Unsere KVF folgt im Wesentlichen dem Ständerat, mit zwei kleinen Ergänzungen. Das heisst, der Bundesrat muss ZEB 2 sowohl in Bezug auf die Projekte als auch in Bezug auf deren Finanzierung auf den Stand bringen, auf dem heute ZEB 1 ist. Dies ist richtig und konsequent.

Die SP-Fraktion bittet Sie, im Wesentlichen der Mehrheit zu folgen und zusätzlich die Minderheit III (Teuscher) zu unterstützen. Warum? Die aufgelisteten Massnahmen sind sinnvoll, und die Projekte sind prüfenswert. Es ist richtig, alle diese Projekte, alle diese Massnahmen gleich zu behandeln, nach den gleichen Kriterien zu beurteilen. Betriebs- und volkswirtschaftlich abgestütztes Angebotskonzept heisst die Devise. Die Fassung der Mehrheit ist also richtig.

Es ist nun wenig sinnvoll, eine Priorisierung von Projekten, die irgendwann in einer Volksabstimmung angenommen worden sind, vorzunehmen. Innerhalb von zwanzig Jahren hat sich nämlich im Bereich des Netzes, aber auch in Bezug auf das Rollmaterial vieles geändert. Es kann also durchaus sein, dass ein Projekt, das vor zwanzig Jahren richtig gewesen ist, morgen nicht mehr ins Konzept passt, dafür aber ein anderes, das vor zwanzig Jahren nicht wichtig war, an Bedeutung gewonnen hat.

Es gibt auch noch ein rechtliches Argument, das für den Antrag der Minderheit III spricht, die Volksabstimmungsklausel zu streichen. Das bisherige Recht wird durch dieses Gesetz nämlich abgeändert, und das Gesetz, das wir heute beschliessen, untersteht ebenfalls dem Referendum, ersetzt also frühere Beschlüsse. Deshalb bitten wir Sie, die Minderheit III zu unterstützen.

Noch wichtiger ist aber, dass Sie die Anträge der Minderheiten I (Föhn) und II (Germanier) ablehnen. Die Minderheit I - das sind Teile der SVP-Fraktion - sagt wortreich, dass sie ZEB 2 eigentlich nicht will. Es handelt sich, bei Lichte besehen, um einen Streichungsantrag. Wer eine Weiterentwicklung der Bahninfrastruktur will, muss den Antrag der Minderheit I unbedingt ablehnen.

Die Minderheit II, vor allem aus der Westschweiz kommend, durchbricht das Prinzip der Gleichbehandlung aller Massnahmen und nimmt eine willkürliche, sachlich nicht begründete Priorisierung gewisser Projekte vor. Warum zum Beispiel ist der Zimmerberg wichtiger als der Wisenberg? Das leuchtet niemandem ein. Das können wir heute so nicht sagen. Das muss im Gegenteil sorgfältig geprüft werden, so wie alle anderen Massnahmen auch. Wir sollten nicht jetzt, ohne sachliche Grundlage, Prioritäten setzen, sondern wir wollen sehen, wie der Bundesrat die Dinge prüft und beurteilt, was er vorschlägt, und aufgrund dieser Vorschläge können wir dann sagen, welche Projekte im Rahmen von ZEB 2 zu realisieren sind.