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Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2008-12-17

Wortprotokoll

Herr Binder schlägt vor, dass im Gesetz festgehalten werde, dass der Bundesrat für die Kostenentwicklung verantwortlich sei. Er sagt, das sei eine Selbstverständlichkeit. Rein medial mag das ja eine Selbstverständlichkeit sein, aber technisch ist es das nicht unbedingt, denn die Bahnen planen ja die Verkehrsvorhaben. Deswegen haben wir die Verantwortung gesetzgeberisch ausgelagert, damit die Bahnen selbst die Verantwortung tragen.

Ich frage mich: Wie verhält es sich, wenn durch das Parlament während der Planung mehr Wünsche angemeldet werden? Ist dann auch einfach der Bundesrat verantwortlich? Oder wenn eine Teuerung einsetzt, die vielleicht ausserhalb des Vorhersehbaren ist: Ist dann einfach der Bundesrat verantwortlich? Da sind wir anderer Meinung.

Wir beantragen Ihnen, der Mehrheit zu folgen.