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Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-12-18

Wortprotokoll

In seiner Botschaft vom 8. Dezember 2006 beantragt Ihnen der Bundesrat, dem Entwurf zu einem Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des Fakultativprotokolls zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe zuzustimmen und damit das Fakultativprotokoll zu ratifizieren. Vierzig Staaten haben dies bereits getan. Zur Chronologie: Am 25. Juni 2004 unterzeichnete die Schweiz das Fakultativprotokoll. Am 23. September 2005 ermächtigte der Bundesrat das EJPD, die Vernehmlassung zur Ratifikation des Fakultativprotokolls und zur Ausführungsgesetzgebung zu eröffnen. Am 8. Dezember 2006 verabschiedete der Bundesrat die vorliegende Botschaft. In der Herbstsession 2007 genehmigte der Ständerat die Vorlage einstimmig.

Was beinhaltet das Fakultativprotokoll? Personen, denen die Freiheit entzogen ist, sollen besser vor Folter geschützt werden. Dies soll erstens durch Besuche und Kontrollen nationaler und internationaler Gremien in Gefängnissen und Anstalten erreicht werden. Die Vertragsstaaten verpflichten sich dazu, dem UN-Unterausschuss unbeschränkten Zugang zu allen Orten, an denen Personen die Freiheit entzogen ist, sowie zu allen bedeutsamen Informationen zu gewähren.

Zweitens sieht das Fakultativprotokoll die Schaffung sogenannter nationaler Präventionsmechanismen vor, welche die gleichen Befugnisse wie der Unterausschuss haben. Sie prüfen regelmässig, wie Personen behandelt werden, denen die Freiheit entzogen ist, und veröffentlichen einen Jahresbericht. Dabei sieht die Gesetzesvorlage des Bundesrates vor, dass eine Kommission mit zwölf Expertinnen und Experten gebildet wird. Die Kommissionsmitglieder sind auf vier Jahre gewählt. Die Schweiz ist bereits an zwei Übereinkommen beteiligt, an einem europäischen, bei dem allerdings die Einführung eines nationalen Präventionsmechanismus fehlt, und an einem Übereinkommen auf der Ebene der Vereinten Nationen, bei dem aber keine Besuche vorgesehen sind.

Das vorliegende Gesetz soll nun die Lücken dieser beiden Übereinkommen schliessen. Es besteht der breite Wille, ein weltweites System von Besuchen an allen Haftorten zu etablieren. Das Besuchsystem orientiert sich am Vorbild der Inspektionen von Kriegsgefangenenlagern seitens des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz.

Die Ratifikation des Fakultativprotokolls wird von der Mehrheit der Kommission begrüsst, unter anderem, weil es der in der Verfassung verankerten Menschenrechtspolitik entspricht. Die Schweiz hatte wesentlichen Anteil an der Erarbeitung dieses Protokolls, dessen Idee auf den Genfer Jean-Jacques Gautier zurückgeht. Jetzt nicht zuzustimmen wäre unglaubwürdig. Gemäss Kommissionsmehrheit garantiert die Ratifizierung des Protokolls, dass die praktische Umsetzung verschiedener Bemühungen gewährleistet werden kann.

Eine Minderheit Ihrer Kommission möchte auf die Ratifikation verzichten, da sie solche zusätzlichen Kontrollen als unnötig kritisiert und eine Ratifikation als Misstrauensvotum [PAGE 1941] gegenüber unserem Rechtsstaat erachtet. Gemäss Minderheit sind die Haftanstalten dafür zuständig, dass sie nebst der Führung der Anstalt auch für die entsprechende Kontrolle aufkommen. Zudem wird moniert, mit einer Konvention werde keine Folter verhindert, und es würden nur diejenigen Staaten beitreten, welche keine Probleme mit Folter hätten.

Die Mehrheit Ihrer Kommission ist überzeugt, dass die Schweiz durch die Ratifikation des Protokolls ihre Bemühungen gegen Folter in Gefängnissen und Anstalten substanziell stärkt. Mit diesem neuen Instrument ist ein präventives Element entstanden, welches die Exekutivinstanzen nicht ersetzt. Es ist ein Instrument, welches eine Form von Selbstkontrolle ermöglicht. Die meisten Haftanstalten befürworten solche Kontrollmechanismen, denn es ist nicht immer möglich, solche Delikte in Haftanstalten vorauszusehen. Leider gibt es kein Land, das gilt auch für die Schweiz, in welchem solche Delikte ausgeschlossen werden können.

Besuche von nationalen und internationalen Gremien sorgen für die nötige Kontrolle.

Nachdem der Ständerat dieser Vorlage einstimmig zugestimmt hat, beantragt Ihnen die Kommission mit 15 zu 8 Stimmen bei 0 Enthaltungen, auf die Vorlage einzutreten.