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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-12-18

Wortprotokoll

Mittlerweile haben vierzig Staaten das Fakultativprotokoll gegen Folter ratifiziert, darunter nicht nur sogenannte Musterknaben, sondern auch zahlreiche Staaten, die Probleme mit der Beachtung des Folterverbots bekunden. Das Fakultativprotokoll will Personen, denen die Freiheit entzogen ist, besser vor Folter und anderer grausamer und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe schützen. Dieses Ziel soll durch ein System regelmässiger Besuche erreicht werden, die von unabhängigen internationalen und nationalen Gremien an Orten durchgeführt werden, an denen Personen die Freiheit entzogen ist.

Die Vertragsstaaten verpflichten sich zu zweierlei: Sie müssen Besuche und Kontrollen durch einen internationalen Präventionsmechanismus, den sogenannten Unterausschuss zur Verhinderung von Folter und anderer unmenschlicher, grausamer oder erniedrigender Behandlung, dulden, und sie sind verpflichtet, auf innerstaatlicher Ebene einen Präventionsmechanismus oder mehrere Präventionsmechanismen einzurichten. Das Fakultativprotokoll sieht ausdrücklich vor, dass der Unterausschuss seine Arbeit mit anderen internationalen Institutionen koordiniert.

Seit der Arbeitsaufnahme im Jahr 2007 hat der Unterausschuss sechs Staaten besucht: Mauritius, die Malediven, Schweden, Benin, Mexiko und Paraguay. Die Berichte mit den Feststellungen und Empfehlungen des Unterausschusses sind vertraulich, sofern der betroffene Staat nicht einer Veröffentlichung zustimmt. Der erste Tätigkeitsbericht und das bisherige Besuchsprogramm zeigen, dass der Unterausschuss Schwerpunkte setzt.

Was die innerstaatlichen Präventionsmechanismen anbelangt, enthält das Protokoll keine Vorgaben zu Anzahl und Grösse, es bestimmt jedoch, dass die Mitglieder unabhängig und fachkundig sein müssen und dass bei ihrer Auswahl dem Geschlecht und den Minderheiten im Land Rechnung zu tragen ist, das heisst, dass diese Erfordernisse angemessen zu berücksichtigen sind. Für die Arbeit der innerstaatlichen Präventionsmechanismen müssen die Vertragsstaaten ferner die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen. Diese Elemente hat der Unterausschuss für Prävention in seinem ersten Tätigkeitsbericht weiter konkretisiert.

Im letzten Quartal des Jahres 2005 wurde zu diesem Fakultativprotokoll, d. h. zur Ratifikation und natürlich auch zur Umsetzung des Fakultativprotokolls, ein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt. Der Entwurf des Bundesrates, wie er Ihnen nun vorliegt, trägt dem Vernehmlassungsergebnis insofern Rechnung, als er nicht zu einer Ausweitung der Verpflichtungen aus dem Fakultativprotokoll führt. Die Mitglieder der Kommission erhalten für ihren Einsatz ein Taggeld, sofern sie nicht bereits als Angestellte einer öffentlichen Verwaltung voll entlöhnt sind. Damit sollen Doppelentschädigungen zulasten des Staates vermieden werden. Das war ein im Rahmen der Vernehmlassung geäussertes Anliegen. Ein weiteres Anliegen aus der Vernehmlassung: Die Kommission zur Verhütung von Folter wird ausdrücklich zur Koordination mit vergleichbaren internationalen Mechanismen angehalten.

Noch ein Wort zu den finanziellen Folgen: Der Unterausschuss für Prävention wird aus dem ordentlichen Haushalt der Vereinten Nationen finanziert. Demgegenüber trägt jeder Vertragsstaat die Kosten der innerstaatlichen Umsetzung selbst. Der Entwurf des Bundesrates, und damit der Beschluss des Ständerates, ist kostenneutral. Das heisst, dass die geschätzten Kosten von 184 000 Franken für die neu zu schaffende Kommission zur Verhütung von Folter entsprechend dem Antrag des Bundesrates je zur Hälfte vom EJPD und vom EDA getragen werden und innerhalb des Budgets und der Finanzplanung zu kompensieren sind. Der Antrag der Kommission für Rechtsfragen würde zu nicht kompensierten Zusatzkosten von 50 Prozent führen.

Die Schweiz gilt, zusammen mit Costa Rica, international als Sponsor des Fakultativprotokolls. Mit dessen Ratifikation bewahrt und stärkt die Schweiz ihre Glaubwürdigkeit im Engagement gegen die Folter. Die vorgesehenen Einrichtungen sind nicht in erster Linie für die Schweiz konzipiert, das wurde auch nie so verstanden. Die Schweiz hat sich - zu Recht - immer sehr stark für die Einhaltung der Menschenrechte und für die Bekämpfung von Folter eingesetzt; dieser Einsatz zeigt sich auch in diesem Fakultativprotokoll.

Im Übrigen möchte ich doch darauf hinweisen, dass auch in der Schweiz gewisse Missstände nicht ausgeschlossen werden können. Ich verweise auf den Bericht des Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe nach seinem letzten Besuch in der Schweiz; ich verweise auch auf den Expertenbericht vom 18. April 2007 zur Petition der Insassen von Champ-Dollon.

Namens des Bundesrates möchte ich Sie bitten, auf die Vorlage einzutreten.

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