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Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-12-18

Wortprotokoll

Ich möchte doch noch gerne auf den Inhalt von Artikel 2 Buchstabe a eingehen. Der Antrag zu dieser Bestimmung wurde von Ihrer Aussenpolitischen Kommission gestellt. Die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen beantragt Ihnen, dem Anliegen der Aussenpolitischen Kommission zuzustimmen und hier die Version des Bundesrates zu unterstützen. Nach der Version des Bundesrates ist die Situation von Personen, denen die Freiheit entzogen worden ist, regelmässig zu überprüfen, und es sind alle Orte, an denen sich solche Personen befinden oder befinden könnten, regelmässig zu besuchen.

In Artikel 1 des Fakultativprotokolls ist explizit festgehalten, das Ziel des Protokolls seien regelmässige Besuche. Somit steht nach Meinung der Kommissionsmehrheit die Version des Ständerates im Widerspruch zum erklärten Ziel des Protokolls. Als widersprüchlich erachtet die Kommissionsmehrheit die Version des Ständerates auch im Hinblick auf die Erfordernisse von Artikel 19 des Fakultativprotokolls, die eine regelmässige Prüfung der Behandlung von Personen mit Freiheitsentzug beinhalten. Die Kommission zur Verhütung von Folter hat die Haftorte regelmässig zu besuchen. Die Regelmässigkeit der Besuche und die Pflicht, solche Besuche zu machen, sind denn auch die zentralen Elemente der vorgesehenen Präventionsvorkehrungen. In den Augen der Mehrheit werden die Änderungen des Ständerates dem Präventionsmechanismus nicht gerecht. [PAGE 1943]

Die Minderheit der Kommission für Rechtsfragen hat sich an der entsprechenden Sitzung nicht ausgesprochen, weshalb ich darüber nichts berichten kann. Ihre Kommission unterstützte den Antrag der Aussenpolitischen Kommission, hier bei der Version des Bundesrates zu bleiben, mit 15 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung.

Zu Artikel 2 Buchstabe b: Auch bei dieser Bestimmung ist die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen einem Antrag der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrates gefolgt. Die Aussenpolitische Kommission beantragte, bei der Fassung des Bundesrates zu bleiben, die besagt, dass die Behandlung und die Situation der Personen, denen die Freiheit entzogen ist, zu verbessern sei. Die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen beantragt Ihnen, auf den Zusatz "soweit notwendig" zu verzichten, da er unnütz sei.

In Buchstabe b heisst es, die Kommission gebe Empfehlungen ab mit dem Ziel, die Behandlung und die Situation der Personen, denen die Freiheit entzogen ist, zu verbessern. Wir haben es hier also mit einem Ziel, mit einer Absicht zu tun. In diesem Zusammenhang ist es unnötig, den Zusatz "soweit notwendig" beizufügen.

Auf Antrag der Mehrheit der Aussenpolitischen Kommission beantragt Ihnen die Kommission für Rechtsfragen, und zwar mit 15 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, beim Entwurf des Bundesrates zu bleiben.