Lexipedia

Gross Andreas · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-12-18

Wortprotokoll

Die SP-Fraktion unterstützt die Vorlage natürlich. Allerdings haben wir uns auch ein bisschen über etwas gewundert, und vielleicht lohnt es sich, über diese Frage nachzudenken: 10 Prozent unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger leben, immer oder temporär, im Ausland. Das ist übrigens, im Vergleich mit anderen europäischen Staaten, eine der höchsten Quoten für ein Land, das nie Kolonien hatte. Wenn Sie sich nun bewusst machen, über was alles wir schon Gesetze gemacht haben - aber ausgerechnet über unser Verhältnis zu den 10 Prozent unserer Mitbürger, die nicht in der Schweiz wohnen, gibt es kein Gesetz!

Die 60 Milliarden Franken, die wir in dieser Session beschlossen haben, basieren übrigens auf dem gleichen Artikel wie die beiden Verordnungen: auf Artikel 184 der Bundesverfassung. Artikel 184 ist ein absoluter Riesenartikel: Die "Wahrung der Interessen des Landes" erlaubt dem Bundesrat, befristete Verordnungen zu machen. Um diese Verordnungen zu verstetigen, machen wir jetzt so ein gebasteltes Hilfsgesetz.

Wir könnten uns aber auch fragen: Weshalb machen wir nicht ein richtiges, ganzes, in sich stimmiges Gesetz, anstatt eine solche Bastelei? Ich bin froh, dass Frau Bundesrätin Widmer signalisiert hat, dass sie für diese Frage offen ist; zumal wir auch diskutieren, und auch schon entsprechende Vorstösse erörtert haben, inwiefern wir die Mitsprache der Auslandschweizer in der Schweiz stärken möchten: Sollen die Auslandschweizer - und das ist eine Idee, die vielen von Ihnen vielleicht ein bisschen zu weit geht - der 27. Kanton sein und im Nationalrat und im Ständerat entsprechend vertreten sein? Das wäre ein grosser, wichtiger Teil eines solchen richtigen Gesetzes. Die SP-Fraktion denkt: Wir sollten dieses Geschäft zum Anlass nehmen, über ein richtiges Gesetz nachzudenken. Wir würden uns freuen, wenn das daraus werden könnte.

In Bezug auf den Minderheitsantrag der CVP sind wir verschiedener Meinung. Es gibt einige, die auch finden, wir sollten den Titel nicht einfach vergessen, wir sollten auch nicht am falschen Ort sparen. Die Tatsache, dass die Zeitschrift elektronisch versandt werden kann - das geschieht zu Recht -, ist nicht unbedingt ein Argument dafür, auf sie zu verzichten. Denn es wird von der ASO so gehandhabt, dass jene, die die Zeitschrift abonnieren, sie auch elektronisch erhalten können; sie bekommen sie dann schneller.

Aber diese Zeitschrift hat auch einen Sinn für jene, die sie nicht unbedingt elektronisch abonnieren wollen. Denn sie ist sozusagen eine Botschaft aus der Schweiz für Generationen, die nicht mehr eine so enge Beziehung zur Schweiz haben, dass sie sie elektronisch abonnieren wollen, aber immer noch froh sind, wenn sie sie bekommen. Deshalb sollte man die Papierfassung wegen der neuen Technologien weder geringschätzen noch unterschätzen oder sogar in ihrer Existenz gefährden.