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Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2008-12-18

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-12-18

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, bei Artikel 9 Absatz 2 mit der Kommissionsminderheit dem Beschluss des Ständerates zu folgen und damit sicherzustellen, dass alle Richterinnen und Richter von der gleichen Wahlbehörde gewählt werden - und zwar von der Bundesversammlung.

Die Differenzierung, wonach hauptamtliche Richterinnen und Richter von der Bundesversammlung, nebenamtliche aber von der Gerichtskommission gewählt werden sollen, wie es die Kommissionsmehrheit gemäss Bundesrat beantragt, erachten wir als unklug. Das führt nämlich dazu, dass es Richterinnen und Richter erster Klasse gibt, das sind jene, die von der Bundesversammlung gewählt werden, und Richterinnen und Richter zweiter Klasse, das heisst solche, die nur von der Gerichtskommission gewählt werden. Es gibt auch keinen sachlichen Grund, eine solche Differenzierung vorzunehmen.

Sehen Sie, wir haben auch keine administrativen Einsparungen, denn die Gerichtskommission muss so oder so, auch bei der Wahl durch die Bundesversammlung, die Wahlvoraussetzungen prüfen, die Auswahl der Kandidatinnen und Kandidaten vornehmen und einen Wahlvorschlag zuhanden der Fraktionen und der Bundesversammlung ausarbeiten. Wir ersparen uns also gar nichts, wenn wir diese Differenzierung vornehmen. Wir handeln uns damit aber den Nachteil ein, dass die Expertinnen und Experten, die als nebenamtliche Richterinnen und Richter fungieren, eben deshalb degradiert werden, weil sie nicht von der gleichen Wahlbehörde gewählt werden.

Ich erachte es auch als sinnvoll, dass wir in diesem Punkt dem Ständerat folgen. Wir können damit eine Differenz ausräumen, die meines Erachtens sachlich nicht gerechtfertigt ist. Es ist sehr wichtig, dass der gesamte Spruchkörper die gleiche Legitimation hat. Das ist eben nur der Fall, wenn alle von der gleichen Wahlbehörde bestimmt werden.