Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-12-02
Wortprotokoll
Zuerst noch kurz zu den Kantonalbanken - vielleicht kann das der Herr Bundesrat dann auch noch ergänzen -: Wir haben diese Frage gestellt. Ich kann Ihnen einfach sagen, welche Antwort wir in der Kommission erhalten haben: dass die Kantonalbanken überhaupt kein Problem mit der Anforderung hätten, im Umfang von 125 Prozent der privilegierten Einlagen Aktiven in der Schweiz zu halten. Das wurde uns in der Kommission so gesagt. Was die Frage betrifft, ob die Staatsgarantie grundsätzlich bereits die Voraussetzung dafür ist, dass diese Anforderung erfüllt ist, wurde uns - ich kann Ihnen nur das mitteilen - in der Kommission gesagt, diese Frage habe man sich nicht gestellt. Das war die Antwort der Verwaltung; Herr Bundesrat, Sie werden das ergänzen. Da offenbar keine Kantonalbank irgendein Problem bei der Erfüllung dieser Mindestanforderung hat, haben wir auch nicht weiter nachgebohrt.
So viel zu den Kantonalbanken, jetzt vielleicht noch einmal kurz zum Zusatz, den wir in der Kommission beschlossen haben: Ich muss einfach noch einmal festhalten: Der Bundesrat hat diese Mindestanforderung betreffend Deckung der privilegierten Einlagen ja ganz klar als vertrauensbildende Massnahme eingeführt. Er hat gleichzeitig aber auch gesagt, dass ein Grossteil der Banken das ja bereits erfülle. Der Bundesrat möchte in Bezug auf diese Mindestanforderung Ausnahmen vorsehen, sowohl was die Höhe als auch was die Art und Weise der Deckung betrifft. Das betrifft eben die Frage, ob das Ganze mit inländischen Aktiven gedeckt werden muss oder zum Teil auch mit ausländischen Aktiven gedeckt werden kann. Der Bundesrat macht sogar in der Botschaft einen Unterschied, indem er schreibt, dass z. B. Zweitniederlassungen von ausländischen Banken keine dauerhafte Ausnahmeregelung bekommen sollen.
Es ist hier ganz klar, und es wird auch aus der Ausführung in der Botschaft deutlich, dass die Gelder bei einer vertrauensbildenden Massnahme - die nicht nur für die Psyche arbeiten soll, sondern tatsächlich auch einen Hintergrund hat, wie ich das ausgeführt habe - im Inland gedeckt sein müssen, damit sie dann tatsächlich greifbar sind. Die Kommission hat [PAGE 848] bei zwei Enthaltungen die Auffassung unterstützt, dass es wichtig ist, über diese vertrauensbildende Massnahme dann auch Transparenz herzustellen, weil im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise ja auch viel von Eigenverantwortung die Rede war. Wer Eigenverantwortung wahrnehmen will, der braucht Transparenz. Sie können erst Eigenverantwortung wahrnehmen, wenn Sie eben Transparenz haben, wenn Sie sich erkundigen können. Ob mit diesen Mindestanforderungen und mit dieser Deckung dann Listen gemacht werden können, ob sich das eignet, Ratings zu machen, weiss ich nicht. Aber Ihre Kommission ist doch der Meinung, dass diese Massnahme eben auch von der Bevölkerung wahrgenommen werden soll, dass sie ein Element bei der Beurteilung der Sicherheit einer Bank sein kann - sicher nicht das einzige Element. Ich gehe davon aus, dass wir sonst noch mehr Transparenz schaffen müssen.
Die Kommission war der Meinung: Wenn die EBK schon diese Abklärungen macht, wenn sie schon Ausnahmen gewähren kann, dann sollte der interessierte Kunde oder die interessierte Kundin auch erfahren können, wie die Situation bei den einzelnen Banken aussieht. Dass man noch eine bessere Formulierung finden kann, würde ich jetzt nicht ausschliessen. Wir haben in der Kommission auch um diese Formulierung gerungen. Die Zeit war kurz. Sie wissen, dass im Nationalrat, der ja schon nächstens über diese Vorlage berät, diese Frage auch bereits gestellt ist und diskutiert wird. Von daher mache ich Ihnen beliebt, dass wir am Antrag der Kommission festhalten. Wir werden voraussichtlich eine Differenz haben. Wir geben dem Nationalrat damit die Möglichkeit, die Formulierung in der Differenzbereinigung noch einmal anzuschauen und uns dann allenfalls etwas Besseres vorzuschlagen.