Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-12-02
Wortprotokoll
Gestatten Sie mir den Hinweis auf meine zwischenzeitlich wohl allgemein bekannte Interessenbindung: Ich bin Präsident der Vereinigung des Schweizerischen Tabakwarenhandels.
Ich habe mich dazu beim Eintreten nicht geäussert, aber das will ich jetzt bei meinem Antrag doch festhalten: Eine sinnvolle Tabaksteuerpolitik wird von unserer Vereinigung unterstützt. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Gesetzesänderung ist vernünftig, handelt es sich doch um eine EU-kompatible Ausgestaltung der Steuerstruktur im Bereich der anderen Tabakfabrikate als Zigaretten. Es ist mit anderen Worten eine rein technische Harmonisierung, also ausschliesslich eine Vorlage über die Steuerstruktur. Die steuerliche Mehrbelastung des Feinschnitttabaks ist unter diesem Gesichtspunkt zu betrachten und wird auch akzeptiert, da Substitutionseffekte zurzeit nicht von der Hand zu weisen sind.
Ich weise aber auch darauf hin, dass die nun fortschreitende Anhebung der Tabaksteuern, einhergehend mit einer Harmonisierung der Besteuerung, das Risiko von Schmuggel deutlich erhöhen dürfte. Ich bin froh, dass auch Herr Bundesrat Merz dies so sieht. In absehbarer Zeit wird es im Inland kaum mehr legale Substitutionsmöglichkeiten geben. In diesem Sinne sind die Erwartungen bezüglich Mehreinnahmen aus der zusätzlichen steuerlichen Belastung des Feinschnitttabaks aus mittel- und langfristiger Sicht zu relativieren. Ich verweise in diesem Zusammenhang insbesondere auf die Situation in Deutschland. Flankierende Massnahmen gegen Schmuggel sind unumgänglich.
Der Antrag der Kommission bei Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe a, wonach dem Bundesrat bereits jetzt eine neue Kompetenz bezüglich einer weiteren Erhöhung der Steuersätze um 80 Prozent gewährt werden soll, hat aber nichts mit der Steuerstruktur zu tun. Dieser Antrag beinhaltet eine materielle Steuererhöhung. Wir geben dem Bundesrat mit diesem Antrag, der auf der Fahne so harmlos mit drei Pünktlein daherkommt, einen zusätzlichen Steuerspielraum von Fr. 2.30 pro Päckli. Das schlägt die Kommission notabene vor, ohne dass zu diesem Punkt eine Vernehmlassung durchgeführt worden ist.
Die Frage nach der richtigen Tabaksteuerpolitik sollte, auch im wohlverstandenen Interesse der AHV, periodisch immer wieder den Räten unterbreitet werden. Ich wehre mich gegen eine so grosse Kompetenz des Bundesrates, der die Tabaksteuer damit nach Gutdünken mal für fiskalische Zwecke, wofür sie ja eigentlich gedacht war, oder eben mal im Interesse der Gesundheitspolitik einsetzen kann - zum klaren Nachteil der Steuerergiebigkeit. Hier müssen die gewählten Volksvertreter ein Wort mitreden können, und das können wir nicht mehr, wenn wir dem Bundesrat nun quasi einen Blankocheck für die nächsten Jahre ausstellen.
Ich wünsche mir, dass die bis vor wenigen Jahren kluge und bewährte Tabaksteuerpolitik des Bundesrates wiederaufgenommen wird und dass die volkswirtschaftlichen Überlegungen mitberücksichtigt werden. Dies bedingt massvolle Erhöhungen in kleinen Schritten und über eine längere Zeitspanne. Zudem bin ich der Meinung, dass das Mass der Steuerbelastung für ein legales Produkt - und da bitte ich Frau Diener jetzt zuzuhören - mit weit über 50 Prozent bereits sehr hoch ist und sich am Rande dessen befindet, was noch akzeptiert werden kann.
Besondere Aufmerksamkeit ist dem Preisgefüge zwischen der Schweiz und dem benachbarten Ausland zu schenken, da sonst bei den Grenz- und Tourismusverkäufen massive Verkaufseinbrüche und Einnahmenausfälle drohen und der Schmuggelanreiz - ich wiederhole mich - weiterhin steigt. Dies erscheint mir wichtiger als das untaugliche Scheinargument des Vergleichs der Steuerbelastung mit derjenigen der Nachbarländer, das nur die Steuerkomponente, notabene ohne Mehrwertsteuer, berücksichtigt, andere wichtige Faktoren wie die Detailverkaufspreise und die Struktur des Handels aber absolut ausser Acht lässt.
Ich stelle Ihnen den Antrag, dem Entwurf des Bundesrates und dem Beschluss des Nationalrates zu folgen; dies vor allem auch unter dem Gesichtspunkt, dass eine solche [PAGE 853] Änderung, wie sie die Kommission nun vorschlägt, nicht ohne ein Vernehmlassungsverfahren und ohne Anhörung der betroffenen Parteien zustande kommen darf. Auch wenn die Raucher eine ungeliebte Minderheit sind, haben sie Anspruch auf ein rechtsstaatliches, geordnetes Verfahren.