Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-12-02
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat bei der Gesetzesrevision 2003 in Artikel 11 Absatz 2 Buchstabe a die Kompetenz erhalten, die damals geltenden Steuersätze um höchstens 80 Prozent zu erhöhen. Diese 80 Prozent hat der Bundesrat zum heutigen Zeitpunkt praktisch ausgeschöpft. Nach dem Entscheid des Bundesrates, per 1. Dezember 2008 die Tabaksteuer um 30 Rappen zu erhöhen, bleibt ihm noch die Kompetenz für eine Tabaksteuererhöhung um 15 Prozent, das heisst um 30 Rappen. Wenn er diesen Spielraum von 30 Rappen auch ausgeschöpft hat, dann braucht es eine Gesetzesänderung. Das ist die Ausgangslage.
Ihre Kommission schlägt Ihnen nun vor, dass wir dieses Regime jetzt anpassen und dem Bundesrat erneut die Kompetenz geben, ab Inkrafttreten dieses Gesetzes - das ist voraussichtlich im Frühling 2009 der Fall - die geltenden Steuersätze um höchstens 80 Prozent zu erhöhen. Er muss es nicht tun, aber er bekommt die Kompetenz dazu. Trotz der Schritte, die der Bundesrat in den letzten Jahren gemacht hat, liegt die Schweiz bei der Besteuerung von Zigaretten nach wie vor unter dem europäischen Niveau. Die Tatsache, dass die Zigarettenpreise in der Schweiz nicht tiefer sind als in Europa - und vor allem nicht tiefer als in den umliegenden Ländern -, hängt damit zusammen, dass die Zigarettenindustrie in der Schweiz eine der höchsten Margen hat. Die Situation bei der Besteuerung präsentiert sich heute wie folgt: In der EU macht die Tabaksteuer 57 Prozent des Preises aus. Sie soll auf 63 Prozent erhöht werden; das ist allerdings noch nicht definitiv beschlossen. In der Schweiz macht die Tabaksteuer 55,1 Prozent des Preises aus. Wenn man auch noch die Belastung der Zigaretten durch die Mehrwertsteuer vergleicht, dann sieht man, dass die Belastung der Zigaretten in der Schweiz durch Steuern deutlich tiefer ist als in der EU, wo ja die Mehrwertsteuer durchschnittlich etwa 20 Prozent beträgt, während bei uns dafür 7,1 Prozent in Rechnung gestellt werden.
Wenn wir also dem Bundesrat die Kompetenz geben, die Tabaksteuer für Zigaretten um höchstens 80 Prozent zu erhöhen, dann sagen wir damit noch nicht unbedingt etwas über den zukünftigen Zigarettenpreis aus, sondern allenfalls etwas über die Marge für die Zigarettenindustrie, die wie gesagt in der Schweiz nach wie vor höher ist als in der EU. Aus Überlegungen der Prävention ist ein höherer Zigarettenpreis durchaus wünschenswert, auch wenn klar ist, dass lediglich aufgrund des Preises niemand vom Rauchen abgehalten wird. Bei Jugendlichen wissen wir, dass ein hoher Zigarettenpreis das Rauchen zwar nicht verhindert, aber dazu führt, dass unter Umständen weniger geraucht wird. Die Höhe des Preises kann zudem bei jenen, die beabsichtigen, mit dem Rauchen aufzuhören, einen entscheidenden oder den entscheidenden Impuls geben, auch tatsächlich aufzuhören. Das sind gesicherte Fakten. Ich glaube, darauf können wir uns auch berufen.
Der Bundesrat hat aber in den vergangenen Jahren bei der Besteuerung der Zigaretten sowohl aus fiskalpolitischen Überlegungen wie auch im Hinblick auf einen allfälligen Schmuggel stets darauf geachtet, dass der Preis für Zigaretten in der Schweiz nicht höher, sondern sogar eher etwas tiefer liegt als in den Nachbarländern. Das wird der Bundesrat auch in Zukunft so handhaben. Bundesrat Merz hat beim Eintreten bereits darauf hingewiesen, und auch Kollege Hess hat bestätigt, dass der Bundesrat in den letzten Jahren eine kluge und bewährte Tabaksteuerpolitik gemacht hat, indem er eben die Tabaksteuer in kleinen Schritten erhöht hat, und genau so wird der Bundesrat auch fortfahren. Er wird eine Erhöhung in kleinen Schritten vornehmen. Aber wenn wir ihm jetzt nicht die Kompetenz geben, dann heisst das, dass der Bundesrat nach einer Ausschöpfung von 30 Rappen mit einer Gesetzesänderung wieder die ganze Maschinerie in Gang setzen muss. Da stellt sich tatsächlich die Frage, ob das Sinn macht.
Ihre Kommission ist mit 7 zu 1 Stimmen der Meinung, dass wir den Zähler jetzt auf null stellen können und dem Bundesrat erneut die Möglichkeit geben sollen, die Steuer wieder um maximal 80 Prozent und nicht nur um die verbleibenden 15 Prozent zu erhöhen. Die Verwaltung hat diesen Antrag in der Kommission ebenfalls unterstützt. Wir sind überzeugt, dass wir auf diesem Weg durchaus auch demokratisch legitim handeln. Herr Kollege Hess, das ist kein neues Regime, wir führen da nichts Neues ein, sondern wir führen eigentlich die bewährte, auch von Ihnen so eingeschätzte Tabaksteuerpolitik des Bundesrates weiter.
Auf die Festlegung eines Mindestverkaufspreises für Zigaretten hat Ihre Kommission verzichtet; das wurde bereits erwähnt. Wir sind der Meinung gewesen, dass das verfassungswidrig wäre, auch wenn es da durchaus andere Meinungen geben kann. Sollte sich aber aus gesundheitspolitischen Überlegungen das Angebot von Billigzigaretten zunehmend als Problem erweisen, müsste der Bundesrat aus der Sicht der Kommission dieses Problem mit gesundheitspolitischen Instrumenten anpacken. Wir sind der Meinung, dass das Tabaksteuergesetz dafür nicht geeignet ist. Indem wir dem Bundesrat nun aber die Möglichkeit geben, die Tabaksteuer schrittweise weiter zu erhöhen, geben wir dem Bundesrat natürlich auch ein Instrument in die Hand, um weiterhin im Sinne der Prävention tätig zu sein.
Ich bitte Sie namens der Kommission, diesen Antrag zu unterstützen.