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Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-12-04

Wortprotokoll

Ich kann mich dem letzten Satz von Frau Fetz anschliessen und einfach feststellen, dass die Lektüre der Antwort des Bundesrates zeigt, dass er bei all den von Frau Fetz erfassten Punkten Handlungsbedarf ortet. Sie hat das gerade ausgeführt. So gesehen verstehe ich den Antrag auf Ablehnung der Motion nicht; ich könnte ihn lediglich verstehen, wenn ihn der Bundesrat mit dem Umstand begründen würde, dass es zu den Forderungen schon bei verschiedenen Projekten Revisionsvorschläge gebe.

Zum Aufsichtsgremium: Der Bundesrat weist zu Recht auf den elementaren Unterschied zwischen der unmittelbaren Aufsicht und der parlamentarischen Oberaufsicht hin. Bezüglich GPDel weist er auf die weitgehenden, PUK-ähnlichen Kompetenzen hin. Wenn er beifügt, die GPDel entspreche mit diesen Kompetenzen fast in jeder Hinsicht dem Gremium, das die Motion fordere, verwischt er den Unterschied zwischen Aufsicht und Oberaufsicht. Die GPDel hat im Rahmen der Bearbeitung der parlamentarischen Initiative Hofmann Hans, die in der Herbstsession zur Verabschiedung des Bundesgesetzes über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes (ZNDG) führte, Wert darauf [PAGE 889] gelegt, dass eine wirksame Aufsicht implementiert wird. Ich verweise auf Artikel 8 ZNDG, in Verbindung mit den Artikeln 25 und 26 BWIS. Die GPDel wird genau verfolgen, ob die Kontrolle so erfolgt, wie sie es verlangt.

Artikel 26 Absatz 3 BWIS, wonach der Bundesrat die Mindestanforderungen an die Kontrollen in den Kantonen festlegt und wonach die Durchführung der Kontrolle Sache der Kantone ist, ist nach meiner Beurteilung bis heute toter Buchstabe geblieben. Ich wage die Behauptung, dass die nachrichtendienstliche Tätigkeit der kantonalen Behörden, in aller Regel sind es die Kantonspolizeien, ein kontrollfreier Raum war und ist. Da hilft auch die Aussage des Bundesrates in der Antwort auf die Interpellation Fetz nicht - diese Interpellation wird ja, glaube ich, auch in dieser Session behandelt -, wonach der DAP die Möglichkeit hat, "im Rahmen der Auftragserteilung gegenüber den Mitarbeitenden der kantonalen Staatsschutzdienste eine Aufsicht auszuüben". Auch die Berichterstattung dieser Dienste an den DAP kann nicht ernsthaft als Instrument der Aufsicht taxiert werden. Der Auftraggeber DAP kann nicht gleichzeitig Aufsichtsorgan sein. Bis heute wird den Oberaufsichtsorganen in den Kantonen das verwehrt, was bei der Wahrnehmung der Oberaufsicht von ihnen verlangt wird, nicht zuletzt im erwähnten Artikel 26 Absatz 3 BWIS, wo es heisst, dass die Durchführung der Kontrollen durch die Kantone erfolge.

Die GPDel hat im Zusammenhang mit der Fichierung von Mitgliedern des Grossen Rates des Kantons Basel-Stadt ein Gutachten über Fragen zur kantonalen Kontroll- und Oberaufsichtskompetenz im Bereich des Staatsschutzes in Auftrag gegeben. Das Gutachten vom 25. Juni 2008 ist eine aufschlussreiche Darstellung der Rechtslage, es bestätigt aber auch, dass viele Bestimmungen bezüglich der Aufsicht in den Kantonen und durch die Kantone im BWIS nicht oder unklar umgesetzt sind - deshalb auch meine Feststellung, dass ein kontrollfreier Raum besteht und die kantonalen Staatsschutzdienste vielleicht nicht gerade tun und lassen können, was sie wollen, aber sicher keiner wirksamen und sicher keiner politischen Kontrolle unterliegen. Wenn Sie mit Ihren Kollegen reden, die in den GPK kantonaler Parlamente sitzen, hören Sie immer wieder, dass sie nicht wüssten, was sie machen sollten, aber immer darauf angesprochen würden, wie es in den Kantonen aussehe: Sie sollten politische Verantwortung übernehmen, können dies aber nicht tun.

Unter diesen Voraussetzungen ist es sehr zu begrüssen, dass der Bundesrat in Aussicht stellt, die Aufsicht über die Tätigkeit des Inland- und des Auslandnachrichtendienstes sowie die Aufsichtsverantwortung betreffend den Staatsschutz in den Kantonen - das hören wir in dieser Deutlichkeit zum ersten Mal - einem hinreichend dotierten professionellen Inspektorat zu übertragen, dessen Tätigkeit der Oberaufsicht der GPDel unterstehen soll. Das war ein zentrales Anliegen der GPDel bei der Erarbeitung des ZNDG, und es bleibt das zentrale Anliegen der GPDel bei dessen Umsetzung. Denn eine starke Aufsicht ist die Voraussetzung dafür, dass die parlamentarische Oberaufsicht funktioniert, nicht umgekehrt.

Die GPDel hat - ich möchte das auch einmal klar sagen - noch nie kantonale Staatsschutzorgane kontrolliert, sie ist bis jetzt auch nicht auf die Idee gekommen, das zu tun. Sie hätte dazu auch nicht die Kapazitäten. Stellen Sie sich einmal vor, wir müssten auch noch in 26 Kantonen oberaufsichtliche Aufgaben wahrnehmen. Sie wird aber diesbezüglich ihre Strategie überdenken müssen. Insgesamt verstehe ich nicht, weshalb der Bundesrat diesen Punkt der Motion Fetz nicht zur Annahme beantragt.

Was das Reporting betrifft, so beschlägt der Geschäftsbericht der GPDel natürlich nur die Tätigkeit der Oberaufsicht. Die GPDel erhält schon heute nicht nur das Jahresprogramm, sondern auch die Berichte des Inspektorates des EJPD zur Kenntnis. Wenn der Bundesrat ein hinreichend dotiertes professionelles Inspektorat in Aussicht stellt, dann gehört dazu auch, dass die Öffentlichkeit weiss, was dieses Inspektorat tut und was seine wesentlichen Erkenntnisse sind, selbstverständlich immer unter Wahrung der berechtigten Sicherheits- und Geheimhaltungsinteressen.

Was schliesslich das Auskunftsrecht bezüglich Staatsschutzakten betrifft, so streitet der Bundesrat den Revisionsbedarf nicht ab. Ob dies im Rahmen von BWIS II geschieht, ob eine analoge Lösung zum neuen Bundesgesetz über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes oder eine andere Lösung die richtige ist, scheint mir nicht entscheidend. Im Rahmen der Behandlung der vorliegenden Motion ist für mich ausschliesslich entscheidend, dass hier Revisionsbedarf anerkannt wird. Auch deshalb verstehe ich den Widerstand des Bundesrates nicht. Wie gesagt könnte ich die Argumentation verstehen, man beantrage die Motion zur Ablehnung, weil das alles schon aufgegleist sei. Aber ich bin gespannt, was jetzt Herr Bundesrat Schmid sagt.