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preparatory:AB 927

Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 1999-12-07

Wortprotokoll

Kurz zu den Verpflichtungskrediten, zunächst im Allgemeinen: Von einem Verpflichtungskredit spricht man dann, wenn über das laufende Voranschlagsjahr hinaus wirkende finanzielle Verpflichtungen eingegangen werden. Solche Verpflichtungskredite sind gemäss dem Finanzhaushaltgesetz insbesondere für Massnahmen erforderlich, bei denen nur Zweck und Kreditbedarf bestimmt sind, und vor allem für Bauvorhaben und den Kauf von Grundstücken. Verpflichtungskredite werden je nach Bedeutung dem Parlament entweder mit besonderer Botschaft - Sie konnten heute Morgen ein solches Beispiel zur Kenntnis nehmen - oder mit dem Voranschlag oder allenfalls seinen Nachträgen unterbreitet.

Mit dem Voranschlag 2000 werden Verpflichtungskredite von 2,3 Milliarden Franken beantragt. Davon entfallen etwa 60 Prozent auf militärische Beschaffungen. Mehr als die Hälfte der Verpflichtungskredite werden Zahlungen im Jahre 2000 auslösen. Im Ausmass von 2,14 Milliarden Franken sind die Verpflichtungskredite der Ausgabenbremse unterstellt. Das bedeutet neue einmalige Ausgaben von über 20 Millionen Franken oder jährlich wiederkehrende Ausgaben von 2 Millionen Franken. Der Beschluss dieser Ausgaben bedarf der Mehrheit aller Ratsmitglieder in beiden Räten.

Ich beantrage Ihnen namens der Finanzkommission, den beantragten Verpflichtungskrediten zuzustimmen.

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