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Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-12-04

Wortprotokoll

Es geht hier um die Klageänderung, um das Novenrecht. Wir haben ja hier eine grundsätzlich striktere Haltung eingenommen als der Nationalrat. Nachdem der Nationalrat aber den gröbsten Fehler - er wollte nämlich noch im Berufungsverfahren Noven zulassen - gestrichen hat, allerdings nur mit zwei Stimmen Unterschied, konnten wir etwas nachsichtig sein. Bei den übrigen Bestimmungen haben wir uns dem Nationalrat anschliessen können, weil hier eine Kompromissformulierung vorgeschlagen wird. Der Grundsatz ist, dass Noven in der Hauptverhandlung nur beschränkt zulässig sein sollen. Die Ausnahme soll sein, dass Noven zu Beginn der Hauptverhandlung noch unbeschränkt zulässig sein sollen, wenn kein zweiter Schriftenwechsel oder keine Instruktionsverhandlung stattgefunden hat; das ist eine Einschränkung, in dem Sinne ein Kompromiss, und wir können uns dem Nationalrat anschliessen.