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Janiak Claude · Ständerat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-12-04

Wortprotokoll

Hier geht es um eine Bestimmung im Zivilgesetzbuch betreffend die Aufhebung des gemeinsamen Haushaltes. Die Absicht war hier, dass sämtliche Verfahrensbestimmungen, die noch im Zivilgesetzbuch sind, in die Zivilprozessordnung übernommen werden. Es geht also nur darum, dass der Inhalt dieser Bestimmung vom ZGB in die ZPO wandert; das ist alles.

Wir beantragen Ihnen, dem Nationalrat zu folgen.