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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2008-12-04

Wortprotokoll

Aufgrund der Beratungen im Nationalrat am 2. Oktober 2008 erschien dem Bundesrat ein Rückkommen auf seine Fassung beziehungsweise auf die Botschaft wenig wahrscheinlich. Das war denn auch der Grund dafür - das darf man dem Bundesrat nicht verargen -, dass er sich Gedanken darüber gemacht hat, in welcher Form er seine Auffassung am besten zum Ausdruck bringen könne beziehungsweise welches Modell der Botschaft noch am nächsten komme. Wir haben uns auch Gedanken über die Möglichkeit gemacht, den Antrag Markwalder beziehungsweise den Beschluss des Nationalrates zu unterstützen. Warum? Der Nationalrat hat die internationale Erschöpfung für Patente für Bestandteile von untergeordneter Bedeutung samt der Beweiserleichterung für Importeure aus dem Entwurf des Bundesrates herausgenommen. Er würde aufgrund der Streichung von Artikel 14 Absatz 3 des Heilmittelgesetzes auch Parallelimporte von Arzneimitteln möglich machen, wenn die patentierten Bestandteile von untergeordneter Bedeutung sind - das war für uns auch wichtig -; das tut die einseitige regionale Erschöpfung ja nicht.

Ich habe Herrn David bei seiner Argumentation zugehört, und ich bin mit seinen Ausführungen einverstanden, dass Monopole negative Auswirkungen haben könnten. Sie haben dann darauf hingewiesen, dass die Lösung der Mehrheit mit der Arzneimittelausnahme vorsehe, dass nur Güter mit staatlich festgelegten Preisen im Ausland betroffen seien. Aber das sind heute die Arzneimittel, denn nicht mehr viele andere Güter haben staatlich festgelegte Preise. Deshalb bleibt dieser Bereich immer noch ausgeschlossen, das heisst, ungefähr 60 Prozent des Preissenkungspotenzials - das wurde so berechnet - kann man nicht realisieren, wenn man diese Ausnahme zulässt. Insofern sind die Fassung des [PAGE 877] Nationalrates und jene des Bundesrates liberaler, in innovationspolitischer Hinsicht besser und auch schlüssiger. Man kann also sicher nicht sagen, dass man weniger liberal oder einer Liberalisierung gegenüber nicht offen sei, wenn man dem Antrag Burkhalter und/oder der Fassung des Bundesrates folge. Das trifft nicht zu; das sieht man, wenn man den Arzneimittelbereich anschaut.

Wir haben im Bundesrat darüber diskutiert, haben aber auch gesagt, dass ich die Fassung des Bundesrates - wenn wider Erwarten jemand darauf zurückkommen, sie also in den Räten wieder aufgegriffen würde - im Namen des Bundesrates selbstverständlich wieder vertreten würde. Damit bin ich bei diesem wider Erwarten eingetretenen Sachverhalt. Das heisst, es gibt einen Antrag Burkhalter, der auf den bundesrätlichen Entwurf zurückgeht und im Wesentlichen der Botschaft entspricht. Im Namen des Bundesrates schliesse ich mich diesem Antrag an.

Dieser Antrag ist unseres Erachtens nach wie vor sachgerecht. Die Kombination von nationaler und internationaler Erschöpfung bringt, das habe ich verschiedentlich dargelegt, einen Ausgleich im Zielkonflikt zwischen dynamischer und statischer Effizienz. Ich möchte auf den Entwurf des Bundesrates nicht mehr in allen Details eingehen. Sie kennen ihn nach all diesen Differenzbereinigungen inzwischen sicher bestens. Nur noch zwei Punkte:

Nach Auffassung des Bundesrates ist die nationale Erschöpfung als Grundprinzip sachlich begründet: Sie begünstigt den dynamischen Wettbewerb, also den Wettbewerb, der auf der sukzessiven Einführung von neuen und verbesserten Produkten beruht; sie schützt, als Alleinvertriebsrecht, die Früchte aus Forschung und Entwicklung vor Trittbrettfahrern; und sie ist, zusätzlich zum Kopierschutz, den wir in der Schweiz ja haben, als Anreiz für anhaltende Investitionen in Forschung und Entwicklung zentral. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der Nutzen für die Konsumenten aus solchen neuen, verbesserten Produkten grösser ist als der Nutzen, der aus einer kurzfristigen Optimierung des Preises bestehender Produkte gezogen werden könnte.

Die internationale Erschöpfung gilt ja nach dem Entwurf des Bundesrates, wenn ein patentierter Bestandteil einer Ware von "untergeordneter Bedeutung" ist. Es wurde gesagt, dass das eine Gratwanderung sei beziehungsweise dass "untergeordnete Bedeutung" kein klar definierter Begriff sei. Es ist aber so, dass "untergeordnete Bedeutung" in der Praxis bereits definiert ist und dass sich, wie das in verschiedenen anderen Rechtsgebieten auch der Fall ist, im Laufe der Entwicklung die Praxis natürlich noch festigen wird.

Wann ist etwas von "untergeordneter Bedeutung"? Das ist dann der Fall, wenn die patentierte Technologie nicht das Wesen der Ware ausmacht. Das kann man in den verschiedensten Bereichen klar definieren. Dann tritt der Innovationsanreiz als Rechtfertigung für die nationale Erschöpfung eben in den Hintergrund; in diesem Fall kann die nationale Erschöpfung durchbrochen werden. Gegenüber dem, was wir heute haben, ist ja eine neue Beweisregelung vorgesehen - zugunsten der Importeure, die sich auf die internationale Erschöpfung berufen können, wenn sich ein anderer, ein Dritter, auf die nationale Erschöpfung beruft.

Mit der beschlossenen Streichung des Vorbehalts von Artikel 14 Absatz 3 erster Satz des Heilmittelgesetzes sind wir einverstanden, weil sie am Konzept selbst nichts ändert. Der Bundesrat unterstützt also in allen Teilen den Antrag Burkhalter beziehungsweise den Entwurf gemäss Botschaft.

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