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David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-12-04

Wortprotokoll

Ich stimme mit den drei Vorrednern vollständig darin überein, dass wir vor einer wichtigen volkswirtschaftlichen Frage stehen und dass in den nächsten Monaten die Frage, wie wir uns in einer Situation einstellen, in der sich die wirtschaftliche Entwicklung etwas verschlechtert, von noch grösserer Bedeutung sein wird.

Worum geht es? Es geht - und das möchte ich nochmals ganz deutlich unterstreichen, vor allem nach dem Votum von Kollege Burkhalter - um die Behandlung der Importgüter, der Güter, die aus dem Ausland in die Schweiz kommen; das ist das Thema. Das Thema sind nicht die Exportgüter, nicht jene Güter, die wir in der Schweiz dank Innovation herstellen und exportieren, es geht vielmehr um die Güter, die Leute aus anderen Ländern in der Schweiz verkaufen. Die Schweiz kauft sehr viele Güter im Ausland ein, das wissen wir alle. In bestimmten Bereichen sind wir zu hohen Prozentsätzen vom Auslandeinkauf abhängig.

Wer kauft Güter ein? Es sind vor allem zwei Gruppen: Es sind die KMU, die Ausrüstungsgüter für ihre Produktion in der Schweiz einkaufen - x Güter werden von KMU im Ausland eingekauft, damit sie damit hier in der Schweiz produzieren können -, und natürlich die Konsumenten, die Konsumgüter einkaufen. Für beide ist der Auslandeinkauf von grosser volkswirtschaftlicher Bedeutung. Für den KMU-Betreiber hängt seine Wettbewerbsfähigkeit davon ab. Je mehr er für die Importe aus dem Ausland zahlen muss, desto schlechter wird seine Wettbewerbsfähigkeit. Für den Konsumenten gilt: Je mehr er für Importgüter zahlen muss, desto geringer wird seine Kaufkraft. Es hat also, gerade wenn sich die Wirtschaftsentwicklung verschlechtert, eine Riesenbedeutung, dass die KMU wettbewerbsfähig produzieren können und dass die Kaufkraft unserer Bevölkerung nicht unangemessen in Anspruch genommen wird.

Leider ist es heute so, dass mit öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Vorschriften - darum geht es heute beim [PAGE 872] Patentrecht - die Alleinimporteure geschützt werden. Wir schaffen Monopole für die Importeure. Eine einzige Person darf bestimmte Güter in die Schweiz importieren, alle anderen dürfen es nicht. Wenn wir Monopole schaffen, wenn jemand nur einen Verkäufer hat, ist er diesem ausgeliefert, das weiss jeder, dann muss er den Preis bezahlen, den ihm dieser, der Alleinimporteur, diktiert. Das ist ein Fakt, so ist es heute. Die KMU müssen bei den Ausrüstungsgütern die Preise bezahlen, die ihnen die Alleinimporteure diktieren; bei x Gütern ist das heute der Fall. Es ist aber auch im Konsumentenmarkt, bei den Konsumgütern, über weite Strecken so, dass die Alleinimporteure die Preise diktieren können.

Und was machen sie, mit Fug und Recht? Ich meine, dass sich die Alleinimporteure nach dem Markt ausrichten. Wenn man ihnen die Gelegenheit gibt, ein Monopol auf Importgütern zu errichten, dann tun sie es. Sie haben es getan, und weil sie es getan haben, haben wir in bestimmten Bereichen massiv überhöhte Preise auf Importgütern - massiv überhöhte Preise! Wer zahlt? Es wird bei den KMU abgeschöpft; diese müssen ihre Ausrüstungsgüter viel teurer bezahlen als ihre Konkurrenten im benachbarten Ausland. Ich spüre - das gilt insbesondere im Verhältnis zum süddeutschen Raum, aber auch im Verhältnis zu Vorarlberg -, dass unsere KMU für die gleichen Güter, die sie für ihre Produktion brauchen, massiv höhere Preise zahlen müssen als ihre Nachbarn. Dasselbe stellen wir in unterschiedlichem Ausmass bei verschiedenen Gütern im Konsumgüterbereich fest. Letztlich wird von den Importeuren auch hier in massivem Umfange Kaufkraft bei der schweizerischen Bevölkerung abgeschöpft. Dann muss ich noch unterstreichen, dass diese Gewinne zum grössten Teil nicht in der Schweiz bleiben - was ja vielleicht noch schön wäre -, weil viele Alleinimporteure vom Ausland beherrscht oder gesteuert werden. Das Geld geht also raus, in andere Kassen, und es bleibt nur zu einem bescheidenen Teil in der schweizerischen Volkswirtschaft.

Das Einzige, was wir hier wollen - wir wollen es mit dem Cassis-de-Dijon-Prinzip, mit dem Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse, erreichen und jetzt hier, auf der zivilrechtlichen Seite, im Patentrecht -, ist ein Abbau dieser Importmonopole. Wir wollen so einen Preiswettbewerb bei Importgütern ermöglichen. Das ist legitim. Wer sagt: "Wir wollen keinen Preiswettbewerb, das bringt nichts, die Volkswirtschaft wird davon keinen Vorteil haben", der glaubt ja nicht mehr an den Preiswettbewerb. Ich bin überzeugt: Wenn wir die Möglichkeit des Preiswettbewerbes geben, werden sich Vorteile für die Volkswirtschaft ergeben, und zwar sowohl für die Konsumenten wie für die KMU. Daher ist der Ansatz, den die Mehrheit gewählt hat und Ihnen hier vorschlägt, der richtige Weg und im Interesse der schweizerischen Volkswirtschaft.

Die beiden Vorredner haben insbesondere darauf hingewiesen, dass diese Lösung nicht akzeptabel sei, weil sie eine Ausnahme für eine bestimmte Industrie beinhalte, nämlich für die Pharmaindustrie. Auf diesen Einwand und die Frage, ob diese Ausnahme so, wie sie hier in Absatz 5 des Gesetzes steht, berechtigt sei, muss man wirklich eingehen. Wenn Sie das Gesetz lesen, stellen Sie fest, dass es keine Ausnahme für die Pharmaindustrie ist; es ist eine Ausnahme für Güter, die mit staatlich festgelegten Preisen insbesondere im Ausland produziert werden. Darüber kann man diskutieren, da gebe ich Ihnen Recht. Ist es berechtigt, diese Güter, bei denen der Staat im Ausland die Preise festsetzt, hier auszunehmen und bei diesen Gütern Importmonopole zuzulassen?

Das einzige Argument, das uns jetzt überzeugt hat, ist dasjenige, dass damit der Preiswettbewerb im Inland verfälscht werde. Das heisst, es können Güter mit Preisen, die eben nichts mit Marktpreisen zu tun haben, auf den Schweizer Markt kommen. Damit findet der Preiswettbewerb, den wir wollen, gar nicht oder verfälscht statt. Das Ziel muss sein, die staatliche Preisfestsetzung abzubauen. Dafür müssen wir uns einsetzen. Wenn wir im Inland die Preisfestsetzung bei diesen Gütern einmal abgebaut und den Preiswettbewerb zugelassen haben werden, dann muss auch diese Regel fallen. Da bin ich mit der Minderheit, die sich gegen diese Regel ausgesprochen hat, vollständig einig. Unser Ziel muss es aber sein, die staatliche Preisfestsetzung in diesem Bereich abzubauen.

Aus diesen Überlegungen lade ich Sie dazu ein, der Mehrheit zu folgen und deren Antrag in dieser Form zuzustimmen.