Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2008-12-09
Wortprotokoll
Sie erinnern sich, dass wir im Rahmen des Einlegerschutzes, als es darum ging, dass die privilegierten Einlagen zu 125 Prozent mit inländischen Aktiven gedeckt werden müssen, in Artikel 37b Absatz 5 noch einen Zusatz gemacht haben.
Vielleicht noch kurz: Was ist der Sinn dieser Deckung mit 125 Prozent? Der Sinn dieser Deckung ist folgender: Wenn eine Bank Konkurs geht, dann bekommt sie ja Hilfe von anderen Banken. Diese Banken, die zu Hilfe eilen, haben dann die Sicherheit, dass in der Konkurs gegangenen Bank noch Substrat vorhanden ist. Das zweite Ziel dieser Vorschrift ist, dass dann, wenn eine Bank Konkurs geht und wenn ihre Forderungen die 6 Milliarden Franken übersteigen, sichergestellt ist, dass trotzdem noch Geld für die eigenen Kunden vorhanden ist. Die Finma kann für die Deckung durch inländische Aktiven aber Ausnahmen zulassen, zum Beispiel, wenn die Deckung mit Aktiven im Ausland gesichert ist. Der Bundesrat hat aber in der Botschaft ausgeführt, dass diese Ausnahmen nicht unproblematisch sind. Deshalb hat der Bundesrat in der Botschaft geschrieben, dass zum Beispiel ausländische Banken, die in der Schweiz eine Lizenz haben, keine dauerhaften Ausnahmen bekommen sollen. Generell gilt, dass solche Ausnahmen nur in begründeten Fällen möglich sind.
Nun hat Ihre Kommission einen Zusatz gemacht und hat vorgeschrieben, dass man in einer Liste aufzeigen soll, wie hoch die Deckung der einzelnen Banken ist. In unserem Rat hat dieser Zusatz für Vorbehalte gesorgt, nachdem Ihre Kommission diesen Zusatz einstimmig mit 7 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen hatte. In unserem Rat waren die Vorbehalte dahingehend: Man hat befürchtet, dass, wenn die Deckungshöhe veröffentlicht würde, [PAGE 940] falsche Vorstellungen über die Sicherheit der einzelnen Banken entstehen könnten. Man hat auch Vorbehalte geäussert gegenüber einer Liste, weil man kein Rating oder keine Rangliste wollte. Auch im Nationalrat sind diese Vorbehalte dann aufgetaucht, und der Nationalrat hat den Zusatz des Ständerates gestern mit 115 zu 59 Stimmen abgelehnt.
Nun hat Ihre Kommission heute Vormittag eine neue Formulierung diskutiert und mit 8 zu 4 Stimmen beschlossen. Diese neue Formulierung hat den Vorteil, dass man nicht mehr über Listen spricht. Sie hat auch den Vorteil, dass jetzt nur noch die vorgeschriebene Deckung jeder einzelnen Bank und die Angabe, ob die jeweilige Bank über eine Ausnahme verfügt, veröffentlicht werden muss.
Die Kommission ist der Meinung, dass sie damit den Vorbehalten, die letztes Mal gegenüber ihrem Zusatz geäussert worden sind, nun entgegengekommen sei, und bittet Sie - ich sage es noch einmal: sie hat mit 8 zu 4 Stimmen entschieden -, ihrem Antrag zuzustimmen.