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Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-12-09

Wortprotokoll

Dieser Antrag lag der Kommission natürlich nicht vor. Ich kann Ihnen nur einmal meine vorläufige persönliche Meinung dazu sagen: Zunächst kann ich nicht beurteilen, wie sich die Berichterstattungsregeln des Nationalbankgesetzes tatsächlich zu diesem Antrag verhalten. Wir haben dort die Berichterstattung geregelt, und im Übrigen kommt der Direktionspräsident der Nationalbank auch jährlich bei den Finanzkommissionen zum Rapport vorbei; grundsätzlich funktioniert das bereits. Wie gesagt kann ich mich dazu im Detail aber nicht äussern. Ich gehe davon aus, dass der Herr Bundesrat das wahrscheinlich besser kann als ich.

Ich habe mit diesem Antrag ein Problem, und das betrifft - ich sage das sinnigerweise als ehemaliger Finanzdirektor - die Erwählung der Finanzdirektorenkonferenz. Wir gäben damit einer Direktorenkonferenz einen Status in der Rechtsetzung, einen rechtsstaatlichen Status, den die Konferenzen mit einer einzigen Ausnahme, nämlich der Konferenz der Kantonsregierungen in der NFA-Rechtsetzung - dort haben wir das ausdrücklich so gemacht -, eigentlich nicht innehaben. Im Übrigen ist es aber so, dass die Regierungskonferenzen, die Direktorenkonferenzen, durch die Bundesgesetzgebung eben nicht angesprochen werden. Hier würden wir, meine ich, diese Regel brechen. Das ist ein Punkt, der heikel ist. Zum Zweiten sehe ich eine Problematik hierin, dass die Nationalbank eine Aktiengesellschaft ist, auch wenn sie eine spezialgesetzliche AG ist. Selbstverständlich sind die Kantone hier als Hauptaktionäre ganz speziell betroffen, und die Finanzdirektorenkonferenz kann man dann quasi als die Vertreter der Hauptaktionäre anschauen. Damit kreieren wir aber auch eine Ungleichbehandlung der Aktionäre, was im Aktienrecht wiederum grundsätzlich verpönt ist.

Ich habe also aus diesen beiden Gründen Schwierigkeiten mit diesem Antrag und bitte um seine Ablehnung.