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Germann Hannes · Ständerat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2008-12-09

Wortprotokoll

Wir hatten gerade eine erheiternde Einlage zu einem an sich sehr ernsten Thema. Zum allgemeinen Frust über die Notwendigkeit der staatlichen Intervention, wie er vor allem auch gestern in der Debatte des Nationalrates zum Ausdruck gekommen ist, zum Frust über die Managergehälter, zu fragwürdigen Standorten der Gesellschaft usw. möchte ich zunächst einen Kontrapunkt setzen. Denn keine Krise ist so ausgestaltet, dass man ihr nicht auch noch einen positiven Nebeneffekt abgewinnen könnte. Das Positivste an dieser Krisenintervention ist für mich die Erkenntnis, dass sich das Dreieck Bundesrat-Schweizerische Nationalbank-Eidgenössische Bankenkommission in der Krise als handlungsfähig erwiesen hat. Die Intervention ist unaufgeregt und wohlüberlegt erfolgt. Wichtigste Voraussetzung hierfür war: Der Bundesrat hat vorausschauend geplant und gehandelt. So lagen die Interventionspläne für den Fall X in der Schublade des Bundesrates. Dafür gebührt Ihnen, Herr Bundesrat Merz, an dieser Stelle ein grosses Kompliment. Glücklich aber auch jener Staat, der eine unabhängige Nationalbank hat! Hier kann man sagen, dass die Lehren aus dem letzten Jahrhundert, auch aus der Finanzkrise der Dreissigerjahre des letzten Jahrhunderts gezogen worden sind. Statt den Geldhahn zuzudrehen, hat man die Märkte mit Liquidität versorgt und nach dem ersten Schock der Subprime-Krise bis jetzt ein rasches Abgleiten in eine Rezession zumindest verlangsamen oder ein Absinken in eine Depression sogar verhindern können. Tragen wir also auch der Unabhängigkeit unserer Nationalbank in Zukunft Sorge.

Wie Sie aus meinen Interessenbindungen entnehmen können, gehöre ich dem Präsidium einer vorwiegend im Retail- und Hypothekargeschäft tätigen, privat gehaltenen Bank an, die sich mit gemeinnützigem Hintergrund seit 1817 erfolgreich ohne Staatsinterventionen, ohne Subventionen unabhängig am Markt behauptet und erst noch dem Fiskus Jahr für Jahr einen stattlichen Beitrag abliefert, nicht nur über die Löhne, auch über die Gewinne. Wenn man dann noch in einem Audit Committee oder in einer ähnlichen Funktion tätig ist, weiss man, wie umfassend und mit welcher Akribie Sorgfaltspflichten und Risikolimiten überwacht werden oder wie ausgeklügelt das Controlling und Reporting etwa im Bereich des Asset and Liability Management ist. Da wundert man sich, wie dieses Versagen im Investmentbereich einer von hochdotierten Topbankern geführten Grossbank möglich ist. Man kann es sich nicht erklären. Da müssen Rotlichter gleich dutzendweise übersehen oder ignoriert worden sein. Das muss noch geklärt werden. Hier haben wir noch zu wenig Licht ins Dunkel gebracht. Auch die Rolle der EBK ist angesprochen worden.

Aus Verwunderung und Ärger wird gar Wut, wenn man dies vor dem Hintergrund einer beispiellosen Abzockermentalität zur Kenntnis nimmt. Wie aus der Rückzahlung von Boni sowie den Korrekturen am Entschädigungssystem zu entnehmen ist, scheint man in den Chefetagen die Zeichen der Zeit so allmählich zu erkennen. Das lässt zumindest für diese Lohnkategorien hoffen. Noch ein kleiner Nebenaspekt: Wir täten den vielen Leuten in dieser Bank, in der UBS, im oberen, vor allem aber im mittleren und unteren Kader wahrscheinlich Unrecht, wenn wir sie auch zum Verzicht auffordern würden. Es sind einfach Lohnbestandteile, die zu 50 Prozent oder mehr - bei manchen weniger - aus variablen Anteilen bestehen. Wenn die ihre vereinbarten Zielsetzungen erfüllt haben - ich unterstelle jetzt einmal, dass sie das in der Schweiz getan haben -, mit welchem Recht nehmen Sie dann dem Vater, der seine Familie ernähren muss, den halben Lohn weg? Hier gibt es durchaus verschiedene Facetten, die es zu beachten gilt. Das soll aber in keiner Weise die Abzockermentalität auf der obersten Chefetage entschuldigen; diese Selbstbedienungsmentalität gehört abgestellt. Wir treffen uns hier bei der Aktienrechtsreform wieder.

Ohnehin sind Wut und Enttäuschung schlechte Ratgeber, wenn es um ausgewogene Lösungen für die gesamte Volkswirtschaft und die Glaubwürdigkeit des Finanzplatzes geht. In der Krise geht es darum, pragmatisch das Richtige zu tun. Immerhin entfällt im inländischen Interbankenmarkt ein Drittel der Verbindlichkeiten auf die UBS. Die Grossbanken haben zusammen einen Anteil am Kreditmarkt von 35 Prozent. Es handelt sich also um nichts weniger als um die Behebung eines systemischen Risikos - oder zumindest um die Minderung dieses systemischen Risikos. Das ist mit diesem massgeschneiderten, auf zwei Hauptpfeilern stehenden Paket gelungen: erstens mit der Stärkung der Eigenkapitalbasis mit den erwähnten 6 Milliarden Franken und zweitens mit den 60 Milliarden US-Dollar aus Mitteln der Schweizerischen Nationalbank für die Zweckgesellschaft zur Verwertung illiquider Aktiven aus dem US-Investment-Fiasko.

Erleichtert bin ich darüber, dass es nun doch gelingt, den Sitz der Zweckgesellschaft zur Verwertung der illiquiden Aktiven im Umfang von maximal 60 Milliarden Dollar in der Schweiz zu etablieren, auch wenn es mir nicht ganz wohl ist dabei, wenn diese Schrottpapiere in die Schweiz kommen. Es ist aber glaubwürdiger so. Dass die Emission der 6-Milliarden-Pflichtwandelanleihe über Jersey erfolgen soll, erstaunt einigermassen. Das könnte man noch als Eingeständnis dafür ansehen, dass unser Finanzplatz doch nicht in allen Bereichen konkurrenzfähig ist.

Im Nationalrat wurde verschiedentlich moniert, dass die staatliche Unterstützung für die UBS an zu wenig hohe Bedingungen geknüpft sei. Das mag tatsächlich stimmen, wenn es sich um gewisse flankierende Massnahmen bezüglich Saläre, Boni oder die Besetzung des Verwaltungsrates geht. Es stimmt aber nicht, wenn es um die finanziellen Konditionen geht. Oder würden Sie im heutigen Umfeld, bei einem Hypothekarzinsniveau um die 3 Prozent - Kollege Schweiger hat von Hypothekarzinsen unter 3 Prozent gesprochen -, 12,5 Prozent Zins in Kauf nehmen, wie dies beim Coupon der Pflichtwandelanleihe des Bundes der Fall ist? Darin ist, meine ich, schon ein Risikoaufgeld enthalten. Brutto bringt es pro Jahr immerhin 800 Millionen Franken an Sicherheiten, netto etwa 600 Millionen. Auch bei der Zweckgesellschaft wird für die illiquiden Aktiven die niedrigste Bewertung aktiviert, und die UBS muss der Zweckgesellschaft 6 Milliarden US-Dollar Eigenkapital für einen symbolischen Preis von einem US-Dollar abgeben. Auch da ist noch eine gewisse Reserve drin. Man versucht also, auch das Risiko für die Nationalbank zu minimieren. Damit sind zumindest für Bund und Nationalbank die Voraussetzungen gegeben, aus dem Engagement bei der UBS ohne Schaden herauszukommen. Vor allem aber sind die Weichen im Gegensatz zu Interventionen im Ausland so gestellt, dass sich der Staat ohne Weiteres wieder zurückziehen kann. Das sind gute Voraussetzungen für Eintreten und Zustimmung zur unveränderten Vorlage. [PAGE 918]

Zum Schluss habe ich noch zwei offene Fragen, die ich an dieser Stelle gerne beantwortet hätte. Die erste Frage: Wie werden aus AAA- oder sogar Super-Senior-AAA-Papieren plötzlich Junk-Bonds, also fragwürdige Papiere, die man nicht mehr verwerten kann? In diesem Zusammenhang spreche ich, wie es auch andere getan haben, die Rolle der Rating-Agenturen an. Diese müssen wir unter die Lupe nehmen, hier scheint mir die Verknüpfung zwischen auftraggebender respektive bezahlender Bank und bewertender, "objektiver" Stelle doch etwas fragwürdig zu sein.

Die zweite Frage: Wie sieht die Beurteilung aus heutiger Sicht aus? Sie haben, Herr Bundesrat, schon in der Kommission eine Beurteilung vorgenommen. Mich interessiert namentlich die Situation der UBS heute und auch der Stand bei der Credit Suisse, denn das systemische Risiko ist zwar gemindert worden, aber es bleibt. Sind weitere Tranchen zu befürchten?