Stadler Hansruedi · Ständerat · Uri · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-12-09
Wortprotokoll
Wir haben heute faktisch keine Entscheide mehr zu treffen, die Sache ist gelaufen. Aber wir sollten Lehren für die Zukunft ziehen, auch wenn jede Krise anders ist und es anders kommt, als man denkt. Die Kommissionsmitglieder haben jetzt eigentlich das ganze Feld dieser Vorlage abgesteckt und uns viele wertvolle Informationen vermittelt. Ich möchte vier Akzente etwas anders setzen.
Meine erste Bemerkung betrifft generell die Frage der raschen Rechtsetzung in einer ausserordentlichen Situation, heute im Bereich Finanzsektor. Im Zusammenhang mit der Finanzkrise und ihren Auswirkungen auf den Finanzsektor in der Schweiz musste der Bundesrat rasch handeln. In dieser ausserordentlichen Situation war er gezwungen, seine Massnahmen unmittelbar auf die Verordnungskompetenzen in der Bundesverfassung abzustützen. Die rechtliche Grundlage für die Stärkung der Eigenmittelbasis der UBS durch die Zeichnung einer Pflichtwandelanleihe bildet eine Verordnung nach Artikel 184 Absatz 3 und Artikel 185 Absatz 3 der Bundesverfassung. Zweifelsohne stand dem Bundesrat keine andere Rechtsgrundlage zur Verfügung, ebenso klar ist jedoch, dass man bisher diese Verordnungskompetenz des Bundesrates vorab in polizeilicher Hinsicht verstanden hat. Auch wenn die Massnahmen des Bundesrates durch Artikel 184 und Artikel 185 der Bundesverfassung noch knapp abgedeckt sein dürften, bewegte sich der Bundesrat doch am Rande des Zulässigen.
Schon im Rahmen des Hilfspaketes nach dem Swissair-Grounding stellte sich eine ganz ähnliche Frage. Wir hatten aber meines Erachtens eine spezielle gesetzliche Grundlage im Luftfahrtgesetz; eine analoge Regelung fehlte aber bisher im Bankengesetz. Deshalb müssen wir ganz generell über die Frage einer raschen Rechtsetzung in einer ausserordentlichen Lage nachdenken. Ausserordentliche Situationen wird es auch in Zukunft immer geben; ich denke, hier besteht gesetzgeberischer Handlungsbedarf.
Eine zweite zentrale Frage lautet: Haben alle Stellen die Krise rechtzeitig erkannt? Es geht wieder um die Früherkennung von Krisensituationen. Für diese Früherkennung im Finanzbereich sind die Schweizerische Nationalbank und die EBK von zentraler Bedeutung.
Zur Schweizerischen Nationalbank: Es gibt anscheinend zwei- bis dreimal pro Jahr institutionalisierte Gesprächsrunden zwischen dem Direktorium der Nationalbank und den Grossbanken. Wir müssen uns fragen: Genügt das? Wurde dabei das Richtige besprochen? Wurde die Schweizerische Nationalbank von den Grossbanken richtig informiert?
Dann publizierte die Schweizerische Nationalbank auch dieses Jahr den "Bericht zur Finanzstabilität". Darin wurden verschiedene mögliche Szenarien einem Stresstest unterzogen; ich empfehle Ihnen, einmal diesen Bericht beizuziehen. Heute muss ich sagen: Ich wäre froh, wenn nur die schlimmsten der publizierten Szenarien eingetroffen wären! Es fragt sich somit: Wendet unsere Nationalbank die Stresstests bei den richtigen Szenarien an? Aber vielleicht werden die richtigen Stresstests gemacht, und die schlimmsten möglichen Szenarien kann und darf man nicht publizieren, weil sie Unsicherheiten auslösen würden. Aber ich frage den Bundesrat: Kennt er auch diese schlimmsten Szenarien, die nicht publiziert wurden? Für seine Entscheidungen müsste er sie kennen.
Eine weitere Bemerkung zur Nationalbank: Wie beurteilt unsere Nationalbank die nächste Bombe, die auch tickt? Das ist nämlich die enorme Verschuldung in den USA durch Konsumentenkredite. Diese beträgt doch heute für die USA alleine rund 3000 Milliarden US-Dollar. Mit welchen allfälligen Auswirkungen auf unsere Banken, den Finanzplatz und unsere Wirtschaft müsste man rechnen, wenn diese Geschichte hochgehen sollte? Welche Vorkehrungen treffen wir? Kurzum, unsere Nationalbank ist auch weiterhin stark gefordert.
Auch die EBK steht im Rampenlicht. Hier stehen Fragen im Raum wie beispielsweise: Genügt die heutige Aufsicht der EBK gegenüber den Grossbanken mit ihren internationalen Verflechtungen? Verfügt die EBK über die notwendigen Instrumente für eine solche Aufsicht? Verfügt sie über die notwendigen personellen Ressourcen? Dann kommt noch die Frage des notwendigen Eigenkapitals. Wir müssen heute feststellen, dass die Bankenwelt so komplex geworden ist, dass sie trotz aller möglicher Hilfsmittel nur noch schwer durchschaubar ist. Die Schweizerische Nationalbank und die EBK müssen für uns Garanten sein, dass sie den Durchblick behalten und dass sie die notwendigen Stellen rechtzeitig zum adäquaten Handeln auffordern können.
Meine dritte Bemerkung richtet sich an unsere Hochschulen. Auch an gewissen Hochschulen in der Schweiz wurde uns über Jahre hinweg eingetrichtert, dass es nur eine einzige richtige Heilslehre gibt, nämlich jene, die vorab in den USA doziert wird. Gewisse Lehren haben auch ihren Teil zur Finanzkrise beigetragen, d. h. zum Nährboden bestimmter Fehlentwicklungen in dieser Branche. Es sind aber nicht einfach einige wenige neoliberale Professoren, die einseitig verblendet waren, nein, auch linke Professoren in unserem Land kritisierten jedes Bankinstitut öffentlich, das über eine sehr gute und solide Eigenkapitaldecke verfügte. Ja, der Autor einer Studie hat vor vier Jahren noch die Eigner z. B. von Kantonalbanken dazu ermuntert und aufgefordert, doch bitte zusätzliche Millionen an Eigenkapital bei ihren Banken abzuschöpfen. Heute ist dies alles nur noch absoluter Unsinn zwischen zwei Buchdeckeln. Heute sind doch wieder andere Werte gefragt. Es braucht eine Abkehr von hohen Fremdkapitaleinsätzen und von wilden Zinskonstrukten. Das Bankgeschäft muss auch einfacher und transparenter werden. Schlussendlich muss Sparen nicht nur in den USA wieder in werden, alte Werte sollten auch an unseren Hochschulen wieder gelehrt werden. Zwei solche alte Werte sind: Eine Bank braucht eine dicke Eigenkapitaldecke, und das Bankengeschäft sollte sich durch ein unspektakuläres, konservatives und solides Geschäftsgebaren auszeichnen.
Zur letzten Bemerkung: Es gibt Kreise in den USA, die unsere beiden Grossbanken kaputtmachen wollen. Es widerspricht meinem Rechtsempfinden, wenn unsere Banken - für meinen Geschmack ab und zu vorschnell - in den USA auf Klagen hin Vergleiche abschliessen. Das sieht immer etwas nach einem Eingeständnis aus. Jetzt engagieren sich der Bund und die Schweizerische Nationalbank mit Milliarden bei der UBS. Wir alle gehören damit etwas zur UBS. Damit sind von solchen Vorwürfen in den USA - seien sie berechtigt oder nicht - auch wir direkt betroffen. Solche Vorwürfe zur Steuerhinterziehung und zum Bankgeheimnis treffen nun den Bund direkt. Da besteht meines Erachtens auch für den Bund dringlicher Handlungsbedarf. Die ganze Swift-Geschichte gehört in dieses Kapitel.
Ich bin natürlich für Eintreten.