Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-12-09
Wortprotokoll
Auch über die Bedingung in Artikel 2, dass die UBS AG die bundesrätlichen Auflagen im Bereich der Corporate Governance umsetzen muss, habe ich schon beim Eintreten gesprochen. Die Kommissionsmehrheit erachtet diese Bedingung als richtig und auch ausreichend, nachdem ja nun das neue Vergütungsmodell der UBS vorliegt. Dieses geht in die richtige Richtung, was auch von der Minderheit so gesehen wird. Die Minderheit möchte indessen noch weiter gehen und sucht die Bezüge von Konzernleitung und Verwaltungsrat auf einen generellen Maximalbetrag zu beschränken.
Es lagen in der Kommission noch weitere Anträge zu Artikel 2 vor, etwa jener auf Verzicht der Ausschüttung von Dividenden, der jedoch nach gewalteter Diskussion nicht aufrechterhalten wurde. Wir nahmen dabei zur Kenntnis, dass die EBK durchaus in der Lage wäre einzugreifen, wenn die UBS eine unverhältnismässige Dividendenpolitik betreiben würde.
Ein Minderheitsantrag zu Artikel 2a Absatz 2 betrifft ein Verbot, Zuwendungen an Parteien auszurichten, und ein weiterer Minderheitsantrag zu Artikel 2a Absatz 1 beinhaltet eine weitere Auflage zulasten der UBS. Ich bitte nun, zuerst der Sprecherin der Minderheit zu Artikel 2 das Wort zu erteilen, diesen Antrag zu behandeln, und in der Folge Artikel 2a Absatz 1 und sodann Absatz 2 in gleicher Weise aufzurufen.