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Büttiker Rolf · Ständerat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-12-11

Wortprotokoll

Ich bin Stiftungsratspräsident von zwei Personalvorsorgeeinrichtungen. Ich kann Ihnen sagen: Es gibt schönere Dinge im Leben, als gegenwärtig Präsident von Personalvorsorgeeinrichtungen zu sein. Es ist schon richtig, Frau Egerszegi, der Stiftungsrat ist verantwortlich, die Beiträge und Leistungen im Gleichgewicht zu halten, aber ich muss Ihnen etwas sagen: Wir haben ja in diesem Saal vor nicht allzu langer Zeit die Geschichte mit der Finanzmarktkrise besprochen. Das hat dann natürlich auch einen wesentlichen Anteil am finanziellen Gleichgewicht einer Pensionskasse! In den Stiftungsräten herrscht natürlich über diese Dinge eine Wut und ein Zorn, weil man das natürlich kaum im Griff haben konnte. Wir kennen die Geschichte, die sich da innert kurzer Zeit abgespielt hat. Wir kennen auch die Situation der verschiedenen Pensionskassen, und wir können ja nicht ganz so einfach zum Bund gehen und fragen, ob wir Unterstützung erhalten könnten.

Ich gestatte mir im Zusammenhang mit dieser Vorlage aus der Praxis heraus doch zwei, drei Bemerkungen. In den meisten umhüllenden Kassen - das sind diejenigen, die obligatorische und überobligatorische Bereiche anbieten -, werden bereits heute Umwandlungssätze von 6,6 bis 6,4 Prozent angewendet. Wir streiten jetzt dann um 6,4 oder 6,5 Prozent. Die autonomen Kassen und Sammeleinrichtungen haben dafür Reserven geschaffen, damit ihre Versicherten ihr Rentenziel trotzdem erreichen, obwohl die Sätze schon vor einiger Zeit gesenkt wurden.

Seien wir ehrlich: Wenn man die heutige Situation betrachtet, müssen wir den Umwandlungssatz rasch absenken. Herr Kuprecht hat die Situation geschildert. Aber primär müssen wir den Umwandlungssatz wegen der Lebensversicherungen senken. Das ist, glaube ich, in der gegenwärtigen Situation der Auslöser. Jetzt kommt der entscheidende Punkt: Diese unterscheiden schon heute zwischen einem Umwandlungssatz im Obligatorium und einem Umwandlungssatz im Überobligatorium. Im Überobligatorium variieren diese Sätze zwischen 5,4 und 5,8 Prozent für Frauen bzw. Männer. Auch das ist Fakt und relativiert die Diskussion, die wir dann in der Detailberatung noch führen müssen.

Was nun aber in der Öffentlichkeit nicht verstanden wird, ist die Tatsache, dass die Lebenserwartung je nach Obligatorium oder Überobligatorium unterschiedlich sein soll. Dieses Faktum versteht kein Mensch. Das können Sie, Herr Bundesrat, wirklich niemandem erklären, dass er im Obligatorium einen Umwandlungssatz hat, der so und so hoch ist, und im Überobligatorium einen, der so hoch ist. Der gleiche Versicherte oder die gleiche Versicherte hat unterschiedliche Umwandlungssätze. Da kann etwas nicht stimmen. Das müssen wir ändern. Das hätte man schon mit dieser Vorlage angehen müssen. Diesen Umstand können Sie, wie gesagt, niemandem erklären, und wir im Parlament müssten dafür sorgen, dass künftig ein einziger - ein einziger! - Umwandlungssatz gilt, eben 6,4 Prozent, wie es die Mehrheit beantragt. Die Versicherer sind aber offenbar nicht bereit, den Satz von 6,4 Prozent künftig als einheitlichen Satz für beide Bereiche, den obligatorischen und den überobligatorischen, anzuwenden. Also sind wir gefordert.

In der gegenwärtigen Diskussion argumentieren die Versicherer auf dem Markt gegen die autonomen Sammeleinrichtungen. Die Lebensversicherer sagen, sie garantierten eine hundertprozentige Deckung, während die autonomen Sammeleinrichtungen heute Unterdeckungen aufweisen würden. Das stimmt aber nicht; das sieht man, wenn man es genau anschaut: Die Versicherer profitieren nur davon, dass sie - das ist auch etwas, was niemand versteht, denn sie sind im Markt zusammen - z. B. die Obligationen zum Buchwert in [PAGE 963] ihre Abrechnungen einsetzen können; die Pensionskassen und die Sammeleinrichtungen hingegen müssen die Obligationen nach Swiss GAAP FER 26 zum Marktwert einsetzen. Auch das ist ein Umstand, den niemand versteht, wenn man ihn genau anschaut und auf dem Markt den Kunden eröffnen muss. Anstatt die autonomen Sammeleinrichtungen und die Pensionskassen schlechtzumachen, wäre es wohl adäquater, wenn die Versicherer - da wir ihnen schon mit der raschen Absenkung auf 6,4 Prozent per 2014 entgegenkommen - ab 2014 für Obligatorium und Überobligatorium einen einheitlichen Umwandlungssatz von 6,4 Prozent anwenden würden. Es ist zuzugeben: Wir brauchen für die KMU-Szene der Schweiz die Versicherer, und wir brauchen eine Vollversicherung auf dem Markt. Aber die Versicherten sollten dafür nicht doppelt bezahlen.

Ich plädiere somit für einen Umwandlungssatz von 6,4 Prozent per 2014, aber verbunden - das ist eine zusätzliche Forderung - mit einer Absenkungsskala, die auf die kurz vor der Pensionierung stehenden Menschen Rücksicht nimmt. Schauen Sie die ganze Geschichte des Jahrgangs 1945 an: Diese Menschen werden natürlich an der Lösung gemäss Mehrheit keine Freude haben, und ihnen kann man auch nicht einfach sagen, sie müssten selber schauen. Denn sie haben von der Zeit her kaum noch eine Chance, ihre Situation zu verbessern.

Also: Ich bin der Meinung, dass wir mit dieser Vorlage zwei, drei Punkte haben erreichen können. Herr Bundesrat, ich bin gespannt auf Ihre Antwort. Ich plädiere dafür, dass wir im obligatorischen und im überobligatorischen Bereich den gleichen Umwandlungssatz haben. Ich bin der Meinung, dass auf dem Markt auch bei der Rechnungslegung die Spiesse für die Sammeleinrichtungen und die Versicherer gleich lang sein müssen, und ich plädiere dafür, dass man die Situation, die wir hier für die Leute mit Jahrgang 1945 schaffen, noch einmal etwas genauer anschauen sollten.