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Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-12-15

Wortprotokoll

Die Ausgaben des EDA machen rund 2,25 Milliarden Franken aus. Davon werden zwei Drittel, also rund 1,5 Milliarden, durch die Deza ausgegeben. Bezüglich der Deza muss man wissen, dass die Budgetierung aufgrund einer Vorgabe des Bundesrates erfolgt ist, wonach die Gesamtausgaben der Deza zusammen mit den Ausgaben anderer Departemente im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit 0,4 Prozent des Bruttosozialproduktes betragen sollen. Wir haben festgestellt, dass das so ist.

Weiter mag Sie interessieren, wie die Entwicklungshilfe verteilt wird. Dazu folgende Zahlen: 30 Prozent werden für die multilaterale Hilfe beansprucht; das war kürzlich Gegenstand einer Motion. In dieser multilateralen Hilfe sind auch die Kredite für die IDA inbegriffen. 38 Prozent der Ausgaben sind für die bilaterale Hilfe vorgesehen, 20 Prozent für die humanitäre Hilfe, 7 Prozent für die Osthilfe und 4 Prozent für die Kohäsionszahlungen.

Der Rest der Ausgaben des EDA betrifft alle anderen Bereiche. Hier dürfen wir feststellen, dass die Budgetierung sehr vorsichtig, aber auch sehr realistisch erfolgt ist. Es sind in gewissen Bereichen Einsparungen möglich, so beispielsweise wegen der Wechselkurse bei den Beiträgen an die Uno. Im Bereich des konsularischen und diplomatischen Dienstes haben wir festgestellt, dass unter Berücksichtigung gewisser Managementgrundsätze eine recht genaue Budgetierung getroffen wurde. Somit können wir Ihnen einstimmig beantragen, dem Budget des EDA zuzustimmen.

Noch ein, zwei Worte zu den Nachtragskrediten: Es sind vier Nachtragskredite anbegehrt, aber nur zwei sind von einer gewissen Höhe. Es handelt sich einerseits um 40,8 Millionen Franken als zusätzlichen Beitrag an die Uno im Jahr 2008. Es geht hier vor allem darum, dass die Uno berechtigt ist, den Mitgliedern für Aktionen, die sie für die Friedenssicherung ausführt, Rechnung zu stellen. Das geschah im Jahr 2008 für die Konflikte in Darfur auf der einen und in Tschad auf der anderen Seite. Ein weiterer Nachtragskredit betrifft die humanitäre Hilfe. Hier wird ein Zusatz von 9 Millionen Franken beantragt. Dieser Betrag ist hauptsächlich für die finanzielle Unterstützung humanitärer Aktionen in Georgien vorgesehen.

Auch diesbezüglich beantragt Ihnen die Kommission, diese Nachtragskredite zu genehmigen.