Lexipedia

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2008-12-16

Wortprotokoll

Warum kam der Bundesrat, kurz dargelegt, zur Ablehnung der Motion? Sie hat drei Punkte. Der erste Punkt lautet, die Information über energetische Gebäudesanierungen sei zu verbessern. Inhaltlich sind wir einverstanden. Wir haben einen entsprechenden Vorschlag gemacht, der schon im Energiegesetz enthalten ist, das jetzt in der Vernehmlassung ist. Inhaltlich sind wir hier also bereits sehr viel weiter. Der zweite Punkt lautet aber "mittels einer Teilzweckbindung der CO2-Abgabe". Dazu muss ich sagen, dass das CO2-Gesetz in der Vernehmlassung ist. Es enthält zwei Varianten: weiterhin die CO2-Abgabe oder die Möglichkeit einer Teilzweckbindung. Der Bundesrat hat sich aber noch nicht für eine Teilzweckbindung entschieden, wir wollen erst sehen, was die Vernehmlassung ergibt. [PAGE 1015]

Dazu eine Klammerbemerkung: Wenn Sie, Herr Schweiger, so klar sagen, die CO2-Abgabe - und zwar meinen Sie offenbar die CO2-Abgabe, wie sie heute existiert - sei eine Steuer, wenn Sie diese reine Lenkungsabgabe, die vollumfänglich an die Bevölkerung und an die Wirtschaft zurückerstattet wird, jetzt einfach kurzerhand als Steuer bezeichnen, dann bin ich erst recht für eine Teilzweckbindung oder sogar für eine Förderabgabe. Ihnen kommt es ja offenbar gar nicht darauf an, ob der Ertrag der Wirtschaft zurückgegeben wird oder ob wir ihn für energiepolitische Massnahmen erheben. Das zeigt mir, dass das damalige Konstrukt einer reinen Lenkungsabgabe zwar liberal-ökonomischem Denken maximal entsprochen haben mag, aber psychologisch nützt es überhaupt nichts: Die CO2-Abgabe wird als Steuer empfunden, nicht nur von Ihnen. Ich sehe das ja an den Tausenden von "Motzmails", in denen sich Leute darüber beschweren. Da, finde ich, machen wir doch, wenn schon, eine vernünftige Abgabe und brauchen das Geld. Aber das hat mit der Motion gar nichts zu tun. Wir werden ja die Vernehmlassungsergebnisse abliefern müssen - Klammer geschlossen.

Der dritte Teil der Motion will dann gezielte steuerliche Anreize. Da hat sich der Bundesrat gesagt: Ihre WAK hat die Verwaltung beauftragt, einen Bericht über die Verbesserungsmöglichkeiten des geltenden Steuerabzugssystems zu erstellen. Wir sind nun der Meinung, dass bei den steuerlichen Anreizen die Entscheide des Parlamentes abgewartet werden sollten. Der Bundesrat ist da sehr zurückhaltend mit weiteren Steueranreizen.

All das hat ihn dazu gebracht, Ihnen die Ablehnung der Motion zu beantragen.