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Freitag Pankraz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2008-12-16

Wortprotokoll

Die Motion, wir haben es gehört, hat drei Ziele. Die Information über energetische Gebäudesanierungen soll verbessert werden. Das ist positiv, dazu passt ja auch der einheitliche Gebäudeenergieausweis gemäss dem vorherigen Traktandum sehr gut. Das Ziel von steuerlichen Anreizen für energetische Sanierungen unterstütze ich ebenfalls; wir wissen allerdings, dass das den Staat Geld kostet.

Was ich nicht unterstütze, ist die vorgesehene Teilzweckbindung der CO2-Abgabe. Die Vernehmlassung zur Revision des CO2-Gesetzes ist eben angelaufen, da soll jetzt nichts präjudiziert werden. Ausserdem, wir haben es gehört und wissen es, sind die Kantone für den Gebäudebereich zuständig. Die grosse Mehrheit der Kantone und verschiedene kantonale Direktorenkonferenzen haben sich mehr als einmal gegen eine Teilzweckbindung der CO2-Abgabe ausgesprochen; zuletzt taten dies 19 Kantone bei einer Anhörung der Subkommission CO2-Gesetz der UREK-NR im Oktober 2008.

Der Grundsatz eines nationalen Gebäudesanierungsprogramms war aber - immer unter Respektierung der Hoheit der Kantone - unbestritten. Das hat zu den laufenden Aktivitäten der Kantone, des Bundesamtes für Energie und der Wirtschaft unter dem Titel "Deblockierung" geführt. Ehe eine neue Vorlage ausgearbeitet wird, sollten die Ergebnisse der laufenden Arbeiten an einem nationalen Gebäudesanierungsprogramm abgewartet werden.

Es hat sich seit der Einreichung der Motion ja einiges getan, beispielsweise haben wir gestern kurzfristig zusätzliche 86 Millionen Franken aus der Staatsschatulle zur Verfügung gestellt, also finanziell einen anderen Weg als den hier vorgeschlagenen beschritten.

Ich beantrage Ihnen in Übereinstimmung mit der Mehrheit der Kantone und in Übereinstimmung mit dem Bundesrat die Ablehnung der Motion.