Lexipedia

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP/EVP/glp · 2008-12-17

Wortprotokoll

Ich danke vorerst einmal dem Bundesrat für die Bereitschaft, in die geplante Vernehmlassungsvorlage zur steuerlichen Entlastung von Familien zusätzlich zur vorgeschlagenen Erhöhung des Kinderabzuges und zur Einführung eines Abzuges für die Fremdbetreuung von Kindern auch noch das Modell eines Kindertarifs prüfungsweise aufzunehmen. Ich könnte nun sagen, dass das Angebot der Prüfung des Anliegens des Kindertarifes zumindest ein Teilerfolg der Motion sei, und mich damit zufriedengeben. Die Antwort auf die Motion befriedigt mich aber insofern nicht, als ich von der Hauptstossrichtung der geplanten Vernehmlassung und der Reform der Familienbesteuerung nicht restlos überzeugt bin. Wird die Motion heute angenommen, so müsste nach meinem Verständnis der Kindertarif gleichwertig und nicht bloss als Prüfungsauftrag in die Vernehmlassung integriert werden. Ich beabsichtige deshalb - warten wir einmal die Diskussion ab -, die Motion als Motion und nicht als blossen Prüfungsauftrag aufrechtzuerhalten, und möchte dies hier kurz erklären.

Wenn ich von einer Entlastung in der Familienbesteuerung rede, so ziele ich bei der direkten Bundessteuer - und um diese geht es heute Morgen - auf Familien mit einem steuerbaren Einkommen von, sagen wir mal, 60 000 bis 160 000 oder 180 000 Franken; und dies in erster Priorität. Ich ziele damit auf Familien, die zwischen 1000 und rund 10 000 Franken an direkter Bundesteuer bezahlen. Bei tieferen Einkommen als 60 000 Franken und einer Steuer unter 1000 Franken bringt die blosse Erhöhung der Kinderabzüge frankenmässig relativ wenig. Jene 25 Prozent der Steuerzahler, die keine Bundessteuer bezahlen, kann man ja auch nicht weiter entlasten. Für jene Familien, welche über 160 000 oder 180 000 Franken an steuerbarem Einkommen haben, ist eine Entlastung über die Familienbesteuerung meines Erachtens nicht prioritär.

Wenn ich nun davon ausgehe, dass für die nächste Entlastungsetappe um die 500 Millionen Franken zur Verfügung stehen, dann meine ich, diese können über die nach Anzahl der Kinder abgestuften Kindertarife wahrscheinlich am effizientesten eingesetzt werden. Die Tarife könnten auch so ausgestaltet werden, dass die grösste Entlastungswirkung beispielsweise bei steuerbaren Einkommen zwischen 60 000 und 120 000 Franken liegt und dass die Entlastung dann für die höheren Einkommen degressiv ausgestaltet wird.

Das sind meine Überlegungen, wobei beim Kindertarif selbstverständlich auch andere Ausgestaltungen möglich sind. Kindertarife in der beschriebenen Ausgestaltung und zur gezielten Entlastung gerade des Mittelstandes könnten sich bei einer gleichwertigen Behandlung und Auflistung mit den bisherigen Reformvorschlägen auch in der Vernehmlassungsvorlage als mehrheitsfähig erweisen.

Ob dies auch bei einer blossen Erhöhung der Kinderabzüge der Fall sein wird, da bin ich mir nicht so sicher. In der Tat kommen dann die eingesetzten Mittel, 400 bis 500 Millionen Franken, wahrscheinlich nicht prioritär jenen Familien zu, die am meisten einer Entlastung bedürften und heute dem grössten finanziellen Druck ausgesetzt sind.

Wird die Motion angenommen, so sind meines Erachtens Vorschläge für die Berechnung von Kindertarifen zwingend in die Vernehmlassungsvorlage aufzunehmen. Für die [PAGE 1021] Berechnung braucht es nicht Monate. Herr Bundesrat, Sie haben im EFD und auch in der Steuerverwaltung gute, sehr gute Leute. Die schaffen das ohne Weiteres bis Ende Jahr, wenn Sie die entsprechenden Aufträge erteilen.

Zum letzen Punkt: Die Familienbesteuerung hat für mich nun erste Priorität. Sie hat auch gegenüber allen neuen Etappen der Unternehmenssteuerreform und vor allem auch gegenüber dem Ausgleich der kalten Progression Priorität. Gerade angesichts der Finanzkrise und der finanziellen Schwierigkeiten in unserem Land wird man nicht müde zu betonen, es sei sehr wichtig, den Inlandkonsum zu unterstützen. Die erste Zielgruppe sind hier sicher auch die Familien mit kleineren und mittleren Einkommen, die in den letzten Jahren die grössten Verluste zu beklagen hatten. Diese Familien werden von einem schnelleren Ausgleich der kalten Progression bei der direkten Bundessteuer wenig profitieren und kommen wahrscheinlich auch bei der nächsten Unternehmenssteuerreform, welche die Holding- und Domizilgesellschaften betrifft, nicht als Erste zum Zug.

Abschliessend: Die Familien haben lange gewartet. Sie haben lange darauf gewartet, dass die Reform umgesetzt wird. Das Parlament und der Bundesrat haben eigentlich alle Fakten auf dem Tisch, die es braucht, um zu entscheiden, und es braucht keine sehr langen Vernehmlassungsfristen mehr, um hier eine Lösung zu finden. Wenn der Bundesrat das gleich sieht - das ist der letzte Satz -, dann wäre das auch etwas vorweihnächtliche Zuversicht.

In diesem Sinne halte ich an der Motion fest und danke Ihnen für die Unterstützung.