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Gilli Yvonne · Nationalrat · St. Gallen · Grüne Fraktion · 2009-03-02

Wortprotokoll

Die Kommissionsmehrheit veränderte den bundesrätlichen Text, wie Sie bereits gehört haben, im Sinne von zwei Erweiterungen. "Der Bund kann den künstlerischen Nachwuchs durch Massnahmen fördern" heisst neu: "Der Bund kann den kulturellen und künstlerischen Nachwuchs durch Massnahmen fördern ..." Die Förderung auf den kulturellen Nachwuchs zu erweitern impliziert, dass insbesondere Amateure - als Beispiel seien hier die Vertreter und Vertreterinnen der Volksmusik erwähnt -, die hervorragende Leistungen erbringen, die Kunst aber nicht zu ihrem Beruf machen, gefördert werden können.

Aktuell unterstützt der Bund 36 kulturelle Organisationen mit einem Beitrag von 3 Millionen Franken. Bei der Einzelförderung beschränkt er sich aber auf die berufliche Unterstützung. Konsequenterweise wird deshalb diese Präzisierung in der zweiten Hälfte des Satzes, die im bundesrätlichen Text heisst: "... die dem Erwerb und der Vertiefung der beruflichen Erfahrung dienen", ebenfalls ergänzt und umformuliert, womit sie nun heisst: "... die dem Erwerb und der Vertiefung der erforderlichen Erfahrungen dienen." Diese Formulierung scheint, insbesondere auf den Bereich der Jugendförderung angewandt, sinnvoll, da nur ein kleiner Prozentsatz der Jugend ihr künstlerisches Talent später auch zum Beruf machen wird.

Die Kommission sprach sich mit 13 Ja- gegen 7 Neinstimmen bei 5 Enthaltungen für diese Erweiterung aus.

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