Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2009-03-03
Wortprotokoll
Bei Absatz 2 hat sich die Kommission nochmals intensiv mit dem Beschluss des Ständerates auseinandergesetzt, der neu die Grundsätze für Forschungsvorhaben am Menschen auf biomedizinische Forschung einschränken will. Doch diese Einschränkung ging der Mehrheit der WBK wie auch uns Grünen zu weit, ist es doch völlig unklar, was erstens genau unter biomedizinischer Forschung zu verstehen ist und ob zweitens dann zum Beispiel auch interdisziplinäre Forschungsvorhaben wie etwa die Zusammenarbeit zwischen Soziologie, Psychologie und Medizin darunterfallen würden. Gerade diese vernetzte Forschung wird in Zukunft immer wichtiger werden und muss nach Ansicht der Grünen unbedingt dieser Verfassungsbestimmung unterstehen.
Der Vorschlag der Mehrheit der Kommission nun, der ihnen vorliegt und der die Begriffe "Biologie" und "Medizin" wie in der ratifizierten Bioethikkonvention einzeln und somit umfassender erwähnt, mag eine Verbesserung sein, er befriedigt uns Grüne aber nicht ganz. Wir hätten lieber die Variante des Bundesrates gehabt, die uneingeschränkt alle Disziplinen gemäss Artikel 1 mit einbezieht. Doch diese Differenz steht heute nicht mehr zur Diskussion.
Die grüne Fraktion nimmt daher wie folgt Stellung zu den vorliegenden Minderheitsanträgen:
Wir werden uns bei den Abstimmungen enthalten, und dies aus folgenden Gründen: Wie wir Grünen bereits in der Eintretensdebatte zum neuen Verfassungsartikel festgehalten haben, werden wir als Gesetzgeber mit dem Buchstaben c von Absatz 2 erstmals explizit auf Verfassungsebene erlauben, an nichteinwilligungsfähigen Menschen fremdnützige Forschung zu betreiben, also Forschung, die ihnen keinen direkten Nutzen bringt. Die Grünen haben sich immer dagegen gewehrt, diese Türe auf Verfassungsebene erstmals explizit zu öffnen. Menschen wie Kranken, Behinderten oder Kindern, die nicht selbst in Forschungsprojekte einwilligen können, kommt eine besondere Schutzwürdigkeit zu, sie gilt es in erster Linie zu schützen. Die Grünen sind die einzige Partei, die sich aus ethischen Überlegungen dagegen ausgesprochen hat, dass an Urteilsunfähigen Forschung betrieben werden kann, die nicht ihren Gesundheitszustand verbessert, ihnen aber, und das muss nochmals klar gesagt werden, neue Risiken und Belastungen bringt. Wir werden aber auch dem Streichungsantrag und dem Eventualantrag der SVP-Fraktion nicht zustimmen. Dabei geht es durchaus um Grundsätze, die unserer Grundhaltung entsprechen.
Die grüne Fraktion wird nach der Differenzbereinigung im Hinblick auf die Schlussabstimmung definitiv Stellung nehmen, ob sie diesem Verfassungsartikel so, wie er dann vorliegen wird, zustimmen kann oder nicht.