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Schmid-Federer Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion CVP/EVP/glp · 2009-03-04

Wortprotokoll

Die CVP/EVP/glp-Fraktion war von Anfang an von der Unerlässlichkeit eines Internationalen Strafgerichtshofes in dieser Form überzeugt. Als wichtiger Schritt müssen nun die entsprechenden Gesetzesänderungen vorgenommen werden, welche eine konsequente Strafverfolgung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen gewährleisten. Insbesondere im Bereich Kriegsverbrechen ist es wichtig, dass die Verfolgung schwerwiegender Verbrechen eine explizite und klar definierte Gesetzesgrundlage erhält.

Unsere Fraktion ist mit der Stossrichtung, mit den Definitionen der einzelnen Tatbestände im Schweizer Recht einverstanden. Wir plädieren daher für Eintreten. Wichtig ist aber auch, dass das Verbrechen gegen die Menschlichkeit, welches durch das geltende Schweizer Recht nur ungenügend abgedeckt ist, nun als Delikt definiert wird. Es ist wichtig, dass wir damit diese Gesetzeslücke schliessen. Der Bundesrat hat uns überzeugend dargelegt, dass wir durch diese Gesetzesänderung eine allfällige Verfahrensübernahme durch den Internationalen Strafgerichtshof verhindern können. Dies wäre möglich, wenn ein grobes Missverhältnis zwischen dem Straftatbestand und der innerstaatlichen Behandlung eines Falls gegeben wäre. Ebenfalls überzeugt hat uns die Argumentation des Bundesrates, die Förderung und [PAGE 70] Verbreitung des humanitären Völkerrechts sei zu unterstützen. Diese Aufgabe ist für unser Land, welches der Depositarstaat der Genfer Konventionen ist, durchaus von Bedeutung. Der Hauptpunkt ist aber, dass das Kernelement der Verbrechen gegen die Menschlichkeit nur unzureichend durch das geltende Schweizer Recht abgedeckt werden kann. Dieser Mangel wird mit dem vorliegenden Text korrigiert.

Wir bitten Sie daher, auf die Vorlage einzutreten.