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Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-03-04

Wortprotokoll

In der Kommission ist tatsächlich der Vergleich mit dem Mindeststrafmass für den Tatbestand des Mordes als Grund für diese Mehrheitsfassung angeführt worden. Nun haben wir aber in Ergänzung zu den Ausführungen von Frau Kollegin Schmid-Federer und Herrn Kollege Vischer die Situation, dass der Mordtatbestand einen Sachverhalt beschreibt. Hier aber haben Sie, wie Sie feststellen, wenn Sie Artikel 264 auf der Fahne ansehen, vier Literae, a bis d, die verschiedene Tatbeschreibungen vornehmen. Und unter diesem Aspekt ist es aus unserer Sicht sinnvoll, dass man den Strafrahmen gesamthaft gegen unten erweitert. Gegen oben lassen wir es bei der möglichen lebenslänglichen Freiheitsstrafe bleiben.

In Fortsetzung der Überlegungen von Herrn Vischer möchte ich Sie auf Artikel 264a hinweisen, auf der Fahne auf Seite 7 unten und Seite 8. Dort haben Sie unter dem Titel "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" ebenfalls eine Minimalfreiheitsstrafe von fünf Jahren. Aber wenn Sie die dort umschriebenen Tatbestände lesen - vorsätzliche Tötung, aber dann eben auch Ausrottung, Versklavung, Verschwindenlassen von Personen, Folter, Apartheid usw. -, dann sehen Sie, dass man möglicherweise, bei einer näheren Begutachtung dieses Artikels, eine Aufteilung der sanktionierten Tatbestände vornehmen müsste. Möglicherweise wäre es dann eben so, dass einzelne Punkte aus dem jetzigen Artikel 264 in Artikel 264a "hinübergezügelt" werden müssten, damit wir dort eine neue Kongruenz der Mindeststrafandrohung haben.

In diesem Sinne, um diese Gelegenheit dem Ständerat und dann auch wieder uns zu verschaffen, bitte ich Sie, der Minderheit zuzustimmen.

Fluri Kurt · Nationalrat · 2009-03-04 | Lexipedia | Lexipedia