Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2009-03-04
Wortprotokoll
Die eidgenössische Volksinitiative "gegen den Bau von Minaretten" steht in einer Reihe von Volksinitiativen der SVP und von SVP-nahen Kreisen, die ganz bewusst rechtsstaatliche Grenzen sprengen wollen. Die rechtlichen Probleme der Minarett-Initiative sind ähnlich wie bei der abgelehnten sogenannten Einbürgerungs-Initiative, bei der Ausschaffungs-Initiative und bei weiteren Initiativen. Das Begehren ist gegen Grundsätze der Bundesverfassung gerichtet und anerkennt geltende, auch von der Schweiz anerkannte internationale Normen nicht. Ein Bauverbot für Minarette im Sinne der Initiative ist mit der Rechtsordnung nicht vereinbar und wird sich nicht durchsetzen lassen. In diesem Sinne, Kollege Wasserfallen, passt ein solcher Rechtsgrundsatz, ein Bauverbot für Minarette, auch nicht in ein Gemeindebaurecht. Das war wahrscheinlich ein Versprecher.
Die Initiantinnen und Initianten gaukeln den Stimmberechtigten etwas vor. Sie müssen wissen, dass sich ihre Forderung nicht umsetzen lässt. Ein Verbot des Baus von Minaretten lehne ich deshalb nicht einfach nur ab; die Initiative ist nicht umsetzbar und deshalb für ungültig zu erklären. Einmal verletzt die Initiative das Diskriminierungsverbot. Dieses ist ein integraler Bestandteil der Bundesverfassung. Nur Minarette sollen verboten werden, nicht aber Türme christlicher Kirchen oder irgendwelche Symbole anderer Religionsgemeinschaften. In der Schweiz lebende Gemeinschaften würden ungleich behandelt, je nachdem, ob sie islamisch sind oder nicht. Keiner anderen Gemeinschaft wäre das Errichten eines Turms untersagt, nur den Gläubigen des Islam. Es ist klar, dass diese Diskriminierung vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zu einer Verurteilung der Schweiz führen müsste. Das Begehren ist klar widerrechtlich.
Die Initiative verletzt auch die Religionsfreiheit als Teil der Glaubensfreiheit. Auch sie ist durch die Bundesverfassung gewährleistet. Die Religionsfreiheit garantiert die freie Wahl des Glaubens ebenso wie die Freiheit, der eigenen Religion entsprechend leben zu können. Dazu gehört auch der Bau von Kirchen, Türmen, Moscheen, Synagogen usw. Minarette gehören zu Moscheen wie Kirchtürme zu Kirchen. Minarette sind Symbole der islamischen Religion. Sie zu verbieten [PAGE 99] widerspräche mit der Bundesverfassung auch der Europäischen Menschenrechtskonvention. Auch in diesem Punkt wäre eine Verurteilung der Schweiz durch den EGMR sicher.
Schliesslich verletzt die Initiative auch den Uno-Pakt II, der neben den politischen Rechten auch die Freiheit der Gedanken, des Gewissens, der Religion und der Weltanschauung garantiert und dazu ebenfalls, wie die EMRK, Diskriminierungen verbietet.
Dem inneren Kreis der Initiantinnen und Initianten muss das bewusst sein. Sie kennen die Rechte des Volkes, und sie kennen auch deren Grenzen. Ich empfinde diese Initiative deshalb, zusammen mit vielen, als eine Provokation, eine Herausforderung des Rechtsstaats. Demokratie vermag viel, aber sie darf nicht alles. Rechtsstaat und direkte Demokratie gehören zusammen. Sie sind in einer labilen Balance, und diese versuchen die Initiantinnen und Initianten mit einer einseitigen Ausrichtung und einer Überbetonung der direktdemokratischen Rechte zu zerstören. Direkte Demokratie ist nicht heilig, wie Kollege Luzi Stamm den Medien gegenüber hat verlauten lassen. Direkte Demokratie ist eine Errungenschaft, zu der wir Sorge tragen müssen. Damit diese Demokratie im Interesse aller wirken kann, braucht sie als Pendant die rechtsstaatlichen Grundsätze und keine Heiligsprechung.
Inhaltlich ist die Initiative klar abzulehnen. Sie schlägt die Minarette, meint aber den islamischen Glauben und die muslimische Bevölkerung. Die Verbreitung des Islam lässt sich so wenig wie die Zuwanderung muslimischer Menschen über ein Bauverbot für Minarette beeinflussen. Es ist auch unangemessen, die islamische Religion und die Menschen aus diesem Kulturkreis unter eine Art Generalverdacht zu stellen. Dass es unter dem Deckmantel von Religionen menschenverachtende Praktiken gab und gibt, ist kein Geheimnis. Da steht der Islam nicht allein da; auch das Christentum ist nicht ohne Schuld.
Aus den dargelegten Gründen bitte ich darum, die Initiative für ungültig zu erklären. Wird die Initiative für gültig erklärt, bitte ich darum, sie zur Ablehnung zu empfehlen.