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Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2008-03-05

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen auch hier die Ablehnung.

Zur Begründung: Aus dem mit den Kantonen besprochenen Stationierungskonzept der Armee vom 1. Juni 2005 geht hervor, dass bis 2010 ein massiver Abbau von Immobilien in den Bereichen Einsatz und Logistik geplant ist. Die in der Motion verlangte rasche Aufgabe von Kasernen in städtischen Zentren betrifft nun vor allem die Ausbildungsinfrastruktur.

Dem Stationierungskonzept der Armee liegen für die Ausbildungsinfrastruktur folgende Planungsgrundsätze zugrunde: Zum einen ist aufgrund des gültigen Wehrdienstmodells der Bestand an jährlich Auszubildenden gleich hoch wie früher, da hat sich nichts geändert. Wir bilden gegen 20 000 Rekruten pro Jahr aus; damit ist auch der Platzbedarf nicht reduziert. Die Ausbildung der einzelnen Truppengattungen ist auf möglichst wenige Waffen- und Schiessplätze zu konzentrieren; das haben wir - dort, wo das möglich ist - auch gemacht. Die Wiederholungskurse erfolgen soweit möglich auf Waffenplätzen bzw. in bundes- und kantonseigenen Unterkünften; das ist eine Konsequenz des Sparregimes, das das Parlament dem VBS auferlegt.

Diese Planungsgrundsätze führen nun dazu, dass für die Ausbildung der Armee weiterhin sämtliche Kasernen benötigt werden. Eine rasche Aufgabe der Kasernenareale in städtischen Zentren für Nutzungen zur Linderung der Wohnungsnot ist deshalb nicht möglich. Eine Ausnahme bildet die Kaserne Tesserete im Kanton Tessin; diese wurde im Frühling 2007 an die Gemeinde Capriasca verkauft.

Im Weiteren weise ich darauf hin, dass im Bereich der Logistikstandorte verschiedene Zeughausareale in Stadtgebieten aufgegeben werden oder bereits aufgegeben worden sind.

Diese Areale liegen mehrheitlich in einer Zone für öffentliche Bauten und müssen umgezont werden. Die Gemeinden können die Areale mittels Umzonungsverfahren für Wohnnutzungen entwickeln, wenn das die kantonale Bauordnung erlaubt. In folgenden Städten wurden oder werden z. B. militärische Infrastrukturen aufgegeben: Winterthur, Uster, Dübendorf, Aarau, Bulle, Bellinzona, Bern, Interlaken und Chur.

Der Bundesrat sieht aber keine zusätzlichen Möglichkeiten, mit der Aufgabe von Kasernen die Wohnungsnot in gewissen Städten zu beheben, und beantragt deshalb die Ablehnung der Motion.