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Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2008-06-03

Wortprotokoll

Nach der doch sehr ausführlichen Eintretensdebatte folgen einige Antworten auf Themen, die Sie angesprochen haben:

Zu den Standesinitiativen: Wir hatten eine Vielzahl von Standesinitiativen, mit denen natürlich regionale Interessen angemeldet wurden. Sie sehen aus unserem Gesamtkonzept, dass wir das so weit berücksichtigt haben, wie das möglich ist. [PAGE 391]

Zur Frage der Verteilung der ZEB-Gelder auf die verschiedenen Regionen: Hier verweise ich auf das Blatt, das ich Ihnen austeilen liess. Ich möchte insbesondere darauf hinweisen, dass Sie nicht nur ZEB anschauen dürfen, sondern dass Sie auch die anderen grossen Bauvorhaben berücksichtigen müssen. Verschiedenste Regionen, zum Beispiel gerade auch die Region Basel, haben bei früheren Projekten erhebliche Investitionen erhalten. Diese sind zum Teil bereits mit Bahn 2000 ausgeführt worden. Zudem sind im Moment grosse Vorhaben im Gange, die über den Infrastrukturfonds finanziert werden. Herr Cramer, das Projekt Ceva zum Beispiel ist ein Riesenprojekt, das in Ihrem Kanton realisiert wird. Dafür gibt es für Ihre Region im Rahmen der ZEB vielleicht etwas weniger Geld. Aber ich möchte Sie bitten, hier die Gesamtheit der Investitionen zu berücksichtigen.

Zur Frage, inwieweit eine Kosten-Nutzen-Analyse gemacht worden ist: Es ist der Vorwurf gemacht worden, man hätte hier zu wenig Einsicht gehabt oder eine solche sei gar nicht vorhanden. Ich möchte immerhin darauf hinweisen, dass auf Seite 7731 der Botschaft eine Darstellung der Ergebnisse der Kosten-Nutzen-Analyse aus verschiedener Sicht zu finden ist. Es sind auch mit allen Projekten sogenannte Niba-Überprüfungen gemacht worden. Das sind die Nachhaltigkeitsindikatoren der Bahninfrastrukturen. Selbstverständlich haben die Berichte nicht alle bei uns in der Kommission aufgelegen. Wir hatten aber die Möglichkeit, Einsicht in diese Überprüfungen zu nehmen. Es sind auf der einen Seite Überprüfungen, die in betriebswirtschaftlicher Hinsicht gemacht worden sind, etwa zu den Fragen: Rentiert diese Strecke? Was wird der Mehrertrag sein, was der Mehraufwand? Auf der anderen Seite gibt es auch eine gesamtwirtschaftliche Überprüfung. Denken Sie etwa an den Fall, dass man in einer eher peripheren Region investiert, dafür jedoch ermöglicht, dass die Grossstrecken effizienter benutzt werden, weil damit der Verkehrsteilnehmer auf die rentable Grossstrecke geführt wird.

Ein weiterer Punkt, der mich doch arg gestört hat, ist, dass Sie die Neat zum bösen Feind machen. So kann man das nicht machen. Wir alle haben die Neat beschlossen. Die Bauprojekte haben wir beschlossen. Wir haben zum Beispiel beschlossen, dass wir einen doppelspurigen Ceneri-Basistunnel bauen. Die Neat ist insbesondere dort, wo sie jetzt ausgebaut wird, also im Bereiche des Lötschbergs, ein Erfolg, sogar ein grosser Erfolg, und ich bin sicher, dass auch die grossen Regionen vom Gotthard-Basistunnel profitieren werden. Denken Sie zum Beispiel an die Zürcher, die dann innerhalb von zwei Stunden im Kanton Tessin sein werden. Ich möchte Sie also bitten, etwas von dieser gar einseitigen Schuldzuweisung Abstand zu nehmen.

Dann zur Frage des Demokratieverständnisses: Herr Schweiger, wir haben in der Bundesverfassung festgehalten, welche Mittel wir dem FinöV-Fonds zur Verfügung stellen: Es sind Mittel aus der LSVA, aus der Mehrwertsteuer und aus der Mineralölsteuer. Das sind jährlich 1,6 Milliarden Franken. Auf der anderen Seite haben wir Projekte in die Gesetze geschrieben. Das ist, wie wir festgestellt haben, nicht kongruent. Jetzt können wir sagen: Wir halten uns an die Verfassung. Oder wir können sagen: Wir halten uns an die Gesetze. Wir gehen nun hin und passen die Gesetze den Mitteln an, die wir aufgrund der Verfassung zur Verfügung haben. Wir machen das auf eine ordentliche, demokratische Weise, indem wir diese Gesetze anpassen. Auch die Änderung dieser Gesetze untersteht dem Referendum. Wenn Sie nicht damit zufrieden sind, dass Ihr Zimmerbergtunnel gestrichen wird, dann haben Sie die Möglichkeit, das Volk darüber befinden zu lassen. An demokratischen Rechten wird da also nicht gerüttelt, aber es liegt in unserer Verantwortung, dass wir hier Projekte, die in den Gesetzen stehen, mit den verfassungsmässigen Mitteln in Einklang bringen. Wenn sich die Situation seit unseren Beschlüssen von 1995 und 1998 geändert hat, dann liegt es eben in unserer Verantwortung, dass wir hier wieder eine Korrektur vornehmen.

Zu den fremden Mitteln für den Ausbau der Infrastruktur: Nehmen wir zuerst die einfachere Möglichkeit der Fremdmittel von Kantonen. Die Kantone werden diese Mittel irgendeinmal zurückhaben wollen, in zehn, in zwanzig Jahren. Mit anderen Worten: Wir müssen schon in dem Moment, in dem wir den Kantonen die Möglichkeit geben, die Sache vorzufinanzieren, wissen, woher wir dereinst die Mittel nehmen wollen, die wir brauchen, um den Kantonen die geschuldeten Mittel zurückzubezahlen. Das müssen wir in dem Moment wissen, in dem wir es beschliessen. Das ist das eine; dann werden wir schon sehr, sehr viel bescheidener sein, was grosse Versprechen gegenüber den Kantonen betrifft. Welche Kantone werden das vorfinanzieren können? Die begüterten! Jetzt möchte ich all diejenigen fragen, die in Kantonen wohnen, in denen die Mittel nicht derart leicht kantonalen Kassen zu entnehmen sind. Es werden die Grossen sein, die dann den Ton angeben, und die anderen werden das Nachsehen haben. Ich denke, es ist dann auch im Hinblick auf unseren Föderalismus sehr genau zu prüfen, wie man diese Vorfinanzierungen regelt.

Public Private Partnership: Wenn es so wäre, dass es rentieren würde, Bahninfrastrukturen zu bauen und dann zu betreiben, dann könnte man das auf privater Ebene machen. Die Erfahrung zeigt aber, dass hier keine Rendite zu erzielen ist. Das haben auch x Modellrechnungen gezeigt, und das haben wir auch festgestellt, als wir, nachdem der erste Teil des Zimmerbergtunnels gebaut war, versucht haben, den zweiten Teil teilweise privat vorzufinanzieren.

Warum haben wir 2004 hier drin den Finis-Beschluss gefasst? Ursprünglich hatten wir beim FinöV-Fonds beschlossen, dass die Bahnen dereinst 25 Prozent der Investitionen durch ihren Betrieb zurückzahlen müssten. Dann haben wir nachgerechnet, und die Bahnen haben uns gesagt, das könnten sie nie, nie tun. In der Folge haben wir den Finis-Beschluss gefasst und haben diese Teilrückzahlung durch die Bahnen aufgegeben und dafür die Bevorschussungslimite erhöht. Damals haben Sie eingestanden, dass die Bahnen die Infrastrukturen nicht finanzieren können. Wie will man jetzt sagen, ein Privater solle hier Geld mit einer möglichst guten Rendite investieren? Das können Sie schlicht vergessen!

Public Private Partnership könnte ich mir z. B. beim Betrieb gewisser Strecken vorstellen, wo man dann auf einem Trassee fahren und allenfalls eine Rendite erzielen kann. Public Private Partnership könnte man sich im Verkehrsbereich für Strassentunnels vorstellen, beispielsweise bei Genf für eine Strasse unter dem See durch. Dann müsste man bei der Einfahrt etwas bezahlen. So liesse sich die effektive Rendite eines Verkehrsprojektes berechnen.

Die lange Rechnung, die Herr Schweiger gemacht hat, habe ich auch gemacht. Ich habe ihm das auch geschickt. Ich will jetzt nicht die ganze Rechnerei weiterführen - das rentiert nie! Der Zimmerbergtunnel kostet alleine bezüglich Unterhalt über 100 Millionen Franken - Verzinsung, Substanzerhalt, Unterhalt sowie das Risiko, das ein Investor hat. Die Rechnung: Den etwa 50 Millionen Franken Mehrertrag pro Jahr stehen Kosten von 100 Millionen Franken gegenüber. Diese Rechnung, Herr Schweiger, muss man zu Ende führen.

Das sind meine Bemerkungen. Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten.