Lumengo Ricardo · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-03-09
Wortprotokoll
Danke für die Antwort. Aber sehen Sie hier keine Ungleichbehandlung? Die Ausländer, die aus den EU-Ländern stammen, dürfen ihre Kinder jederzeit in die Schweiz nachziehen lassen, für die Ausländer aus Drittländern gilt eine Frist von fünf Jahren bzw. von einem Jahr. Sehen Sie da nicht auch eine markante Ungleichbehandlung?