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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2009-03-09

Wortprotokoll

In Eritrea unterstehen im Gegensatz zur Schweiz auch Frauen der allgemeinen Wehrpflicht. Sie dauert vom 18. bis zum 50. Lebensjahr. Jugendliche werden im Verlauf des 11. Schuljahres zum Militärdienst aufgeboten und müssen dann das 12. Schuljahr in einem Lager verbringen, in dem die militärische Ausbildung beginnt. Es gibt daher auch einige Fälle, in denen das Bundesamt für Migration (BFM) Minderjährigen wegen einer glaubhaft gemachten Wehrdienstverweigerung Asyl erteilt hat.

Ein Bundesgesetz kann nach Artikel 165 Absatz 1 der Bundesverfassung durch die Räte dringlich erklärt und sofort in Kraft gesetzt werden, wenn seine Inkraftsetzung keinen Aufschub duldet. Gefordert ist eine sachliche und zeitliche Dringlichkeit. Das öffentliche Interesse an der sofortigen Inkraftsetzung des Erlasses muss das Interesse an der Wahrung der Volksrechte überwiegen. Ein solches Verfahren ist auch nur dann angezeigt, wenn mit einem Gesetz, das beschleunigt in Kraft treten soll, eine sofortige Wirkung erzielt werden kann. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall nicht erfüllt. Nach der Einschätzung des Bundesverwaltungsgerichtes betrachtet das eritreische Regime Dienstverweigerer und Deserteure nicht als gewöhnliche Straftäter, sondern als politische Oppositionelle. Gemäss der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist in Eritrea die Bestrafung von Dienstverweigerung und Desertion nach wie vor politisch motiviert und unverhältnismässig streng. Personen, die glaubhaft darlegen, einer solchen Bestrafung ausgesetzt zu werden, ist daher Asyl zu gewähren. Das BFM ist an diese Rechtsprechung gebunden. Auch eine Gesetzesänderung im Dringlichkeitsverfahren, wie sie verlangt wird, hätte hier keine Änderung gebracht.

Der Bundesrat hat jedoch die Problematik erkannt und in der laufenden Asylgesetzrevision eine Bestimmung vorgeschlagen, wonach der Flüchtlingsstatus für Personen ausgeschlossen wird, die einzig wegen Wehrdienstverweigerung oder Desertion ernsthaften Nachteilen ausgesetzt oder begründete Furcht haben, solchen Nachteilen ausgesetzt zu werden. Damit will der Bundesrat eine Klarstellung erreichen und ein Signal setzen. Die Vernehmlassung zu dieser Asylgesetzrevision dauert noch bis am 15. April 2009. Angesichts der äusserst schlechten Lage in Eritrea werden Deserteure und Wehrdienstverweigerer aus diesem Land auch von den meisten anderen europäischen Staaten nicht zurückgeschafft; sie erhalten entweder eine vorläufige Aufnahmebewilligung oder Asyl.

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