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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2009-03-09

Wortprotokoll

Das Bundesamt für Migration (BFM) finanziert aufgrund der gestiegenen Asylgesuchszahlen weiterhin Informations- und Aufklärungsprojekte für potenzielle Migrantinnen und Migranten. Gemäss Artikel 93 Absatz 2 des Asylgesetzes kann das BFM Projekte zur Prävention irregulärer Migration finanzieren. Diese sollen kurzfristig zur Minderung des Risikos einer Primär- oder Sekundärmigration in die Schweiz beitragen.

Konkret werden in gewissen Herkunftsländern sowie auf den Routen irregulärer Migrantinnen und Migranten Richtung Europa Projekte zur Prävention irregulärer Migration umgesetzt. In den Herkunftsländern sind dies Informations- und Aufklärungsprojekte für potenzielle Migrantinnen und Migranten, so in den Balkanländern, in Westafrika, in der Demokratischen Republik Kongo, in Somaliland, Puntland und Äthiopien. Auf den Migrationsrouten sind dies Projekte zur Unterstützung von irregulären Migrantinnen und Migranten bei der Rückkehr aus einem Transitland zurück in ihr Heimatland - Maghrebstaaten und Bosnien-Herzegowina als Beispiele.

Informationsprojekte werden bewusst in umfassende Strategien zur Prävention irregulärer Migration eingebettet und entweder mit einer Information über legale Migrationsmöglichkeiten oder einem Angebot von Alternativen zur Migration, also mit Strukturhilfeprojekten, verbunden. Diese werden von der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit und von internationalen Organisationen sowie Nichtregierungsorganisationen vor Ort umgesetzt.

Um auf den Gesuchsanstieg zu reagieren, konzentriert sich das BFM auch auf die konsequente Anwendung des Dublin-Abkommens, um möglichst viele Gesuchsteller rasch wieder in die dafür zuständigen Staaten überstellen zu können. Dies betrifft vor allem Eritreer und Somalier, die von Italien in die Schweiz einreisen. Zudem werden die Gesuche aus Staaten mit niedriger Anerkennungs- bzw. Bleibequote prioritär behandelt und erledigt.

Seit Oktober 2008 konnte dank verschiedener Massnahmen die Anzahl erstinstanzlicher Entscheide um rund 30 Prozent gesteigert werden.