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Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-11-28

Wortprotokoll

Sie wissen ja, dass bei einem neuen Gesetz die Übergangsbestimmungen immer Schwierigkeiten bieten können. Daher scheint es mir wichtig, dass wir wissen, wie lange die heutigen Ausweise noch Gültigkeit haben. Auf meine Frage in der Kommission hat uns die Verwaltung zugesichert, dass in der Einführungsverordnung folgende Übergangsbestimmungen vorgesehen sind:

1. Ab dem 1. Januar 2003 wird nur noch der neue Schweizerpass ausgestellt. Der heutige Schweizer Pass wird ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verlängert.

2. Pässe, die vor dem 1. Januar 2003 verlängert wurden, bleiben je nach Ausstellungsdatum bis längstens am 31. Dezember 2007 gültig.

3. Welche Übergangsbestimmungen haben wir bezüglich der Identitätskarte? Hier ist es so, dass die bisherige Identitätskarte noch bis zum Ablauf der Ausstellungsdauer Gültigkeit hat.

Dies zur Information.