Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2009-03-09
Wortprotokoll
Die zusätzlichen Aufstockungen im Bereich der Energie- und Abwärmenutzung und auch der Fotovoltaikanlagen liegen ja auf der Linie des Bundesrates. Sie haben in dieser Phase 2 insgesamt 50 Millionen Franken an zusätzlichen Mitteln, die Ihnen der Bundesrat beantragt, von der Fernwärmenutzung über die Fotovoltaik bis zum Ersatz von Elektroheizungen. Das ist sinnvoll, und das sind auch Massnahmen, bei welchen das Bundesamt für Energie der Meinung ist, dass sie umgesetzt werden können. Denn auch hier müssen wir wieder unterscheiden zwischen dem Wünschbaren und dem, was nachher zusammen mit den Kantonen tatsächlich am Markt umgesetzt werden kann.
Es ist so - da stimme ich Frau Bänziger zu -, dass die Energie- und Abwärmenutzung eine sehr effiziente Nutzung ist. Sie löst in der Regel auch vier- bis fünffache Investitionen aus. Deshalb liegt es auch auf der Linie des Bundesrates, hier generell zu investieren, weil eben nebst dem Bausektor auch andere Bereiche wie die Haustechnik, aber auch Planungsbüros usw. von solchen Investitionen profitieren können. Ich habe Ihnen aber schon gesagt, dass es nicht so einfach ist, das 2009 zu realisieren; Sie selber haben diesen Punkt angesprochen. Und bei diesem Gebäudeprogramm mit 100 Millionen Franken sind wir schon sehr ambitiös, wenn wir dieses Geld ausgeben wollen. Diese Mittel jetzt für 2009 nochmals zu erhöhen, halten wir deshalb für nicht realisierbar. Für 2010 mag das dann wieder anders aussehen. Hier stimme ich mit Ihnen überein, dass wir, wenn schon, eine verstetigte Politik haben müssen. Deshalb haben wir gerade auch im Bereich der Gebäudeprogramme gesagt, dass der Bundesrat das unterstützt, ja, aber eben mit einer Politik und einer Rechtsgrundlage, die dann nicht nur für zwei Jahre bestehen würden.
Dann wissen wir nicht, was beim neuen CO2-Gesetz vom Parlament beschlossen wird. Deshalb ist für uns auch die Teilzweckbindung nicht ganz glücklich, weil sie genau den Übergang vom jetzigen System ins neue noch nicht regelt. Die Aufstockung über das Budget, wie sie das Parlament im Dezember 2008 vorgenommen hat, ist für uns mittelfristig der bessere Weg, um eine Verstetigung herbeizuführen. Aber das sind politische Fragen, die sie wiederum beim CO2-Gesetz diskutieren müssen.
Bei der Fotovoltaik ist es dasselbe. Frau Wyss hat zu Recht darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Einspeisevergütung praktisch 4000 Anlagen angemeldet wurden und nur zu einem Teil derselben, zu etwa 1200 Anlagen, bisher ein positiver Bescheid gegeben wurde. Das ist aber vor allem darauf zurückzuführen, dass im Gesetz ein Deckel vorgesehen ist. Eine Aufstockung können wir somit gar nicht vornehmen, weil eben das Gesetz, hier die Gesetzgebung zur Einspeisevergütung, diesen Deckel vorsieht. Sonst müssten Sie wieder Verschiebungen zulasten anderer Technologien in diesem Bereich in Kauf nehmen.
Ich muss Sie daher bitten, beide Minderheitsanträge abzulehnen. Es geht hier effektiv um eine Aufstockung, die im Jahre 2009 realisierbar ist, um eine Aufstockung auch, die nicht eine Aufweichung der Subventionsbedingungen beinhaltet und nicht die Gefahr von unerwünschten Mitnahmeeffekten nach sich zieht. Deshalb bitte ich Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.