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Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2009-03-09

Wortprotokoll

Die Minderheit Kiener Nellen beantragt eine Aufstockung der Pauschalbeiträge um 50 Millionen Franken. Diese Pauschalbeiträge gehen nicht einfach in die Weiterbildung, sondern sie gehen primär an die Kantone. Ich habe deshalb schon im Rahmen der Kommissionsberatung gesagt, dass das dann genau das Problem wäre. Die Kantone können selbstverständlich mit diesen zusätzlichen Mitteln tun und lassen, was sie wollen; wir können nicht vorschreiben, dass das Geld gezielt für Weiterbildungsaktionen zu verwenden ist. Deshalb besteht eben das Risiko, dass diese Gelder für andere Zwecke verwendet werden respektive verpuffen.

Ich bin mit Frau Kiener Nellen einig, dass Weiterbildung selbstverständlich eine zentrale Rolle spielt und in den nächsten Jahren für unsere Schweiz als wissensbasierte Volkswirtschaft noch mehr an Bedeutung gewinnen dürfte. Der Bundesrat wird deshalb in diesem Frühling auch den Weiterbildungsbericht zur Kenntnis nehmen und publizieren. In diesem Bericht wird zum ersten Mal die sehr heterogene Weiterbildungslandschaft Schweiz analysiert und dargelegt. Es gibt heute in zig Bundesgesetzen Weiterbildungsinstrumente und Finanzierungen unterschiedlicher Quellen. Grundsätzlich sind aber die Kantone für die Weiterbildung zuständig und nicht der Bund. Das weitere Vorgehen, insbesondere Konsequenzen für ein allfälliges Weiterbildungsgesetz, wird dann - allenfalls als Folge dieses Berichtes - der Auftrag sein.

Noch zwei Ergänzungen, Frau Kiener Nellen, zu Fragen, die Sie gestellt haben: Die Umsetzung der arbeitsmarktlichen Massnahmen ist ja Sache der Kantone, und hierin sind die Berufspraktika und die Praxisfirmen für die jugendlichen stellenlosen Lehrabgängerinnen und Lehrabgänger eingerechnet. Die Kantone haben für dieses Jahr dafür knapp 500 Millionen Franken budgetiert. Das ist eine grosse Summe, und rund 224 Millionen Franken davon sind explizit für Bildungsmassnahmen vorgesehen. Sie sehen also, in diesem Bereich ist bereits ein grosser Teil in den ordentlichen Budgets eingestellt, notabene eben für die Berufspraktika. Daneben gibt es über das Berufsbildungsgesetz jährlich 10 Prozent des ordentlichen Bundesbudgets für Projektfinanzierungen. Das sind weitere 50 bis 65 Millionen Franken im Jahr, die für Projekte eingestellt sind, die vor allem der Integration von schulisch und sozial Schwächeren dienen oder mit denen auch ein Ungleichgewicht auf dem Lehrstellenmarkt bekämpft werden kann. Und hier kann ich Ihnen sagen: Im letzten Jahr etwa wurden diese Mittel nicht ausgeschöpft, es hat zu wenig Projekte; für dieses Jahr steht das Geld wiederum zur Verfügung, aber es ist auch ein Bottom-up-Prozess. Es braucht also genügend Projekte.

Das sind die Argumente, die mich dazu führen, Ihnen zu beantragen, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen.