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Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-11-28

Wortprotokoll

Ich würde gerne noch kurz zum Taxpunktwertvergleich mit Zürich Stellung nehmen. Das Verfahren betreffend Taxpunktwert im Kanton Schaffhausen war ein Verfahren, eine Beschwerde vor dem Bundesrat. Der Bundesrat hat nie einen Wert betreffend ein Verfahren im Kanton Zürich festlegen können. Entsprechend kann das auch nicht miteinander verglichen werden. Der Preisüberwacher gab im Rahmen des Schaffhauser Verfahrens eine Empfehlung ab. Im Zürcher Verfahren hatte er nicht die gleichen Möglichkeiten und war somit mit einer Senkung von Fr. 3.96 auf Fr. 3.10 in der Stadt Zürich einverstanden.

Es ist auch zu berücksichtigen, dass bei der Festlegung eines Taxpunktwertes z. B. auch die Bodenpreise, die Zinskosten usw. mit berücksichtigt werden; es ist überdies zu berücksichtigen, dass es nicht einen für die Schweiz einheitlichen Taxpunktwert geben muss, sondern dass ein solcher Taxpunktwert auch die entsprechenden regionalen Gegebenheiten berücksichtigen kann.