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Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2000-11-28

Wortprotokoll

Mit Entscheid vom 10. Mai 2000 hat der Bundesrat auf Beschwerde hin den Taxpunktwert für die MRT im Kantonsspital Schaffhausen auf Fr. 2.24 festgesetzt. Entscheidend für den Bundesrat waren die gesetzlichen Vorgaben des KVG, d. h. das Gebot der Wirtschaftlichkeit der Tarifgestaltung. Nur wenn dieses beachtet wird, kann der Kostenanstieg im Gesundheitswesen gedämpft und damit eines der wichtigsten Ziele des KVG auch verwirklicht werden.

Die regionale Wirtschaftsförderung und die Erhaltung der Arbeitsplätze gehören dagegen nicht zu den Zielen des KVG. Denn es darf nicht angehen, dass die finanziellen Verluste einer nicht bedarfsgerechten und deshalb unwirtschaftlich betriebenen Dienstleistung über zu hohe Tarife auf die soziale Krankenversicherung überwälzt werden.

Das heisst aber nicht, dass der Bundesrat den Interessen des Kantons Schaffhausen nicht Rechnung getragen hätte. Der Bundesrat hat sich sehr wohl versichert, dass auch nach seinem Entscheid die medizinische Versorgung der Schaffhauser Bevölkerung gewährleistet ist. Untersuchungen mit Magnetresonanztomographen sind nämlich auch in der nahen Nachbarschaft des Kantons möglich. Tomographen stehen in Winterthur und im deutschen Singen. Beide Orte sind[PAGE 759] lediglich 25 Kilometer von Schaffhausen entfernt. Im übrigen ist es einem Patienten auch zuzumuten, sich für eine MRT-Untersuchung nach Zürich zu begeben, beträgt doch die Fahrzeit mit der Bahn von Schaffhausen nach Zürich lediglich 38 Minuten.

Wir dürfen bei solchen Überlegungen nicht eng nur in Kantonsgrenzen denken. Ich nenne Ihnen das Beispiel des Kantons Graubünden, der gemäss meinen Informationen ein einziges Gerät für das ganze Kantonsgebiet hat. Da haben also viele Bündner einen viel längeren Weg zurückzulegen, um im eigenen Kanton eine entsprechende Untersuchung machen zu lassen, als das für die Schaffhauser Bevölkerung für die Untersuchung in einem Nachbarkanton gilt.

Der Bundesrat hat nicht übersehen, dass MRT-Untersuchungen ausserhalb des Kantons vor allem wegen der damit verbundenen Reisen der Patienten gewisse Zusatzkosten verursachen können. Diese Kosten können jedoch vernachlässigt werden, wenn man in Betracht zieht, welche Auswirkungen ein unwirtschaftlich betriebener Magnetresonanztomograph auf die Prämien zeitigt.

Deshalb trifft es nicht zu, dass der Kanton Schaffhausen im Vergleich zu anderen vergleichbaren Regionen in der Schweiz ungebührlich benachteiligt wird. Das haben offenbar auch die Schaffhauser Stimmbürger so gesehen. Nur so ist es zu erklären, dass die Bevölkerung des Kantons Schaffhausen einen Kredit zur Anschaffung eines Magnetresonanztomographen abgelehnt hat. Nun wurde auf privatem Weg trotzdem ein entsprechendes Gerät angeschafft und im Kantonsspital Schaffhausen stationiert.

Weiter darf ich Sie darauf hinweisen, dass in der Schweiz zum jetzigen Zeitpunkt rund hundert Magnetresonanztomographen betrieben werden. Dies sind drei Mal mehr Apparate pro Million Einwohner als in Deutschland; dies als Vergleich. Schon die Hälfte dieser Einrichtungen würde für die Versorgung der schweizerischen Bevölkerung genügen. Mit Blick hierauf hat z. B. der Kanton Neuenburg eine Bedürfnisklausel für derart kostspielige Einrichtungen eingeführt. Eine entsprechende Klausel wird auch in den Kantonen Genf, Tessin und Jura geplant. Zudem gibt es Vorschläge, den Einsatz teurer Spitzenmedizin gesamtschweizerisch zu planen.

In der Tat scheint es zwingend, die bestehenden Überkapazitäten bei den Tomographen und die damit verbundenen Kosten von ungefähr 30 Millionen Franken pro Jahr zu reduzieren. Gestützt auf eine Empfehlung der Preisüberwachung erachtet es der Bundesrat deshalb als angezeigt, dass nur Tomographen angeschafft werden sollen, wenn sichergestellt ist, dass damit pro Jahr eine Mindestauslastung von 3400 Untersuchungen besteht.

Herr Wenger geht bei seinen Überlegungen anscheinend aber davon aus, dass eine Anzahl von hundert Tomographen in der Schweiz richtig ist und dass ein Gerät auf 72 000 Einwohner kommen soll und somit rund 2000 Untersuchungen pro Gerät stattfinden sollen. Solange keine neuen Beurteilungsgrundlagen vorliegen, wird aber der Bundesrat in vergleichbaren Beschwerdeverfahren wiederum von einer Mindestauslastung von 3400 Untersuchungen pro Jahr ausgehen.

Auch der neue gesamtschweizerische Spital- und Arzttarif für ambulante Leistungen, der so genannte TarMed - auch Herr Wenger hat ihn erwähnt -, wird auf diesem Wert basieren. Die neue Tarifstruktur wird es ermöglichen, die Abgeltung für Magnetresonanztomographen bis zu einem gewissen Grad zu vereinheitlichen und sie so auszugestalten, dass zwar weiterhin eine qualitativ hoch stehende Versorgung der Bevölkerung gewährleistet ist, dass diese aber auch auf wirtschaftliche Art erbracht wird, so wie dies das KVG fordert. Wir wollen keine Regionalpolitik über das KVG finanzieren, dafür sind die Krankenkassenprämien weiss Gott schon hoch genug.