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Markwalder Bär Christa · Nationalrat · Bern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-03-11

Wortprotokoll

Auch ich beantrage Ihnen im Namen der Mehrheit Ihrer Kommission, an diesem Beschluss festzuhalten.

Es geht um das Wahlorgan für die nebenamtlichen Richter des Patentgerichtes. Wie bereits ausgeführt, sind dies Fachrichter, die verschiedene Fachkompetenzen haben müssen. Entscheidend ist also nicht der politische Hintergrund, sondern ihre fachliche Eignung und Kompetenz sowie ihre Muttersprache. Diese Richter müssen in relativ hoher Zahl gewählt werden, kommen aber ziemlich selten zum Einsatz. Deshalb findet es die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen praktikabler, dass die Kompetenz zur Wahl der nebenamtlichen Richterinnen und Richter ins Patentgericht der Gerichtskommission übertragen wird.

Wir haben es bereits gehört: Auch in den Kantonen gibt es zum Teil Handelsgerichte. Auch diese sind Fachgerichte, und auch dort werden die Fachrichter von den jeweiligen Justizkommissionen gewählt. Damit schaffen wir im Patentgerichtsgesetz also kein schweizerisches Unikum.

Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen.