Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2009-03-11
Wortprotokoll
Ich möchte Sie auch bitten, beim Entwurf des Bundesrates und bei Ihrem Beschluss zu bleiben, nämlich die nebenamtlichen Richter am [PAGE 274] Patentgericht durch die Gerichtskommission wählen zu lassen, nicht durch die Bundesversammlung.
Die nebenamtlichen Richter am Patentgericht haben eine spezielle Stellung: Sie sind Fachrichter, sie werden in einer Vielzahl gewählt, und sie kommen relativ selten zum Einsatz. Sie werden in einer Vielzahl gewählt, weil es in verschiedenen Bereichen solche nebenamtlichen Richter braucht. Bei der Wahl hat man sich vertieft mit den Voraussetzungen dieser Kandidatinnen und Kandidaten auseinanderzusetzen. Wir sind der Auffassung, dass es dabei wenig Platz für politische Überlegungen und politische Würdigungen hat. Es geht wirklich um Fachrichter, Fachrichterinnen. Damit hat diese Wahl auch nicht den gleichen Stellenwert wie eine Wahl an andere Gerichte oder wie andere Wahlgeschäfte, die Sie tätigen.
Die Fassung des Bundesrates hat auch zur Folge, dass es zu einer Entlastung der Bundesversammlung kommt; und es ist, das wurde bereits gesagt, keine Spezialregelung in dem Sinn, dass es sie an anderen Gerichten nicht gibt. Die kantonalen Handelsgerichte haben eine analoge Regelung: Die nebenamtlichen Richter der Handelsgerichte werden durch die Justizkommissionen gewählt, nicht durch eine politische Legislative.
Letztlich ist es ein politischer Entscheid, den Sie zu fällen haben. Beide Varianten funktionieren. Es ist jetzt an Ihnen, zu entscheiden.