Lexipedia

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2009-03-11

Wortprotokoll

Ich nehme zum Postulat der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates Stellung.

Der Umgang der Schweiz mit dem Völkerrecht bleibt im Allgemeinen im Rahmen dessen, was auch in anderen Staaten üblich ist. Einzigartig ist die Schweiz lediglich in Bezug auf die Volksinitiative. Die sich aus dieser Spezialität ergebenden besonderen Fragen stellen sich in anderen Staaten natürlich nicht. Die Problematik liegt hier darin - das wurde aufgezeigt -, dass Volksinitiativen für ungültig erklärt werden, wenn sie gegen den Kern des Völkerrechts verstossen, das heisst gegen das sogenannte Jus cogens. Dieses umfasst nur wenige fundamentale völkerrechtliche Normen, so das Gewaltverbot, das Folterverbot und das Genozidverbot. Wenn Initiativen nun aber gegen das sogenannte übrige Völkerrecht verstossen, sind sie für gültig zu erklären. Wird eine solche Initiative angenommen, stellt sich bei der Umsetzung die Frage, wie ein Konflikt mit dem Völkerrecht zu lösen ist.

Die bisherige Praxis der Bundesversammlung zielte darauf ab, eine solche Initiative völkerrechtskonform in unserem Recht umzusetzen und dabei den Willen der Initiantinnen und Initianten weitestmöglich zu berücksichtigen. Ist eine völkerrechtskonforme Umsetzung ausgeschlossen - das gibt es auch hin und wieder -, geht die jüngere Verfassungsbestimmung, das ist dann also die Initiative, dem Völkerrecht vor. Entgegenstehende Verträge müssen neu ausgehandelt oder gekündigt werden. In diesem Sinne ist oder wäre es durchaus möglich, eine völkerrechtswidrige Initiative umzusetzen, allerdings mit den erheblichen Konsequenzen, die das hätte, nämlich der Neuaushandlung oder Kündigung bestimmter völkerrechtlicher Vereinbarungen, die wir eingegangen sind.

Seit den Neunzigerjahren sind vermehrt Volksinitiativen eingereicht worden, die gegen das nichtzwingende Völkerrecht verstossen. Parallel dazu hat das Völkerrecht mit der zunehmenden Globalisierung an Bedeutung gewonnen. Das Postulat spricht in diesem Sinn ein aktuelles Problem an, eine aktuelle Fragestellung, die wir jetzt klären müssen. Der Bundesrat ist daher bereit, den Auftrag der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates entgegenzunehmen. Er wird die aufgeworfenen Fragen beantworten, und zwar im Rahmen des Berichtes, den der Bundesrat zum Verhältnis von Landesrecht und Völkerrecht bereits im Auftrag der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates zu erstellen hat, der ja ein entsprechendes Postulat (07.3764) angenommen hat.

Wir sind daran, diesen Auftrag zu erfüllen, und ich möchte Sie dementsprechend bitten, das Postulat anzunehmen.