von Graffenried Alec · Nationalrat · 2009-03-11
von Graffenried Alec · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2009-03-11
Wortprotokoll
Das heutige Namensrecht stammt aus dem Jahr 1984. Sie können sich vielleicht erinnern, es wurde bei seiner Einführung ganz massiv bekämpft. Das war eigentlich die Geburtsstunde der Blocher-SVP; damals waren Sie dagegen, und heute verteidigen Sie dieses Gesetz. Das ist eine verkehrte Welt. Aber wir haben uns ja etwas daran gewöhnt, dass die SVP teilweise ihre Meinung ändert, auch wenn es innerhalb von 25 Jahren ist. Herr Reimann ist entschuldigt, er war vermutlich noch nicht auf der Welt, aber ich will Ihnen das trotzdem in Erinnerung rufen. (Unruhe)
Das heute gültige Namensrecht brachte die berühmten Doppelnamen. Die Vorlage segelt ja bezeichnenderweise unter dem Namen "Leutenegger Oberholzer". Und wir haben unsere sympathische Kollegin Susanne Leutenegger Oberholzer mit diesem Doppelnamen kennengelernt und schätzen gelernt. Aber seien wir ehrlich: Diese Doppelnamen waren vor 25 Jahren unnötig, und eigentlich sind sie es in dieser Form noch heute. Wir würden Susanne Leutenegger auch ohne den Zusatz "Oberholzer" schätzen. Gemäss geltendem Recht dürfen aber Frauen nicht einfach ihren Namen behalten, wenn der Familienname der Name des Mannes ist. Susanne Leutenegger darf nicht so heissen, sondern sie muss sich noch Oberholzer nennen, ohne Bindestrich. Das war vor zwanzig Jahren noch eine Lachnummer, heute ist es offenbar kein Thema mehr.
Das geltende Namensrecht ist nicht nur kompliziert, es ist auch unvollkommen. Wir erinnern uns an Herrn Schnyder-Burghartz, der nicht Schnyder-Burghartz heissen durfte, weil es das Schweizer Recht nicht zulässt; dies im Gegensatz zu seiner Frau, die problemlos Burghartz Schnyder hätte heissen können. Wir erinnern uns aber auch an die Revision Sandoz, die in diesem Saal erst in der Schlussabstimmung abgelehnt wurde, vermutlich weil die Revision zu freiheitlich [PAGE 278] und damit zu offen und zu beliebig war. Gemäss Revision Sandoz wäre im Namensrecht fast alles möglich geworden.
Wir Grünen unterstützen die vorliegende Revision des Namensrechtes. Mit dieser Revision haben wir aus der Geschichte Lehren gezogen. Die vorliegende Revision führt dazu, dass Namen nicht bei jeder Eheschliessung und Scheidung neu definiert werden müssen, sondern dass im Prinzip Frau und Mann von der Geburt bis zum Tod ihren Namen behalten dürfen. Sie ermöglicht es aber auch Frau und Mann, dass sie so heissen dürfen, wie sie wollen, und dies ohne Doppelnamen und mit oder ohne Bindestrich. Die Revision führt die Einheitlichkeit des Familiennamens konsequent weiter, wenn die Ehegatten das vorsehen. Es ist weiterhin und besser als heute möglich, einen einheitlichen Familiennamen zu tragen. Diese Corporate Identity, wie das auch schon genannt wurde, kann auch in Zukunft gepflegt werden. Das sollten Sie auch in Betracht ziehen, wenn Sie diese Revisionsvorlage prüfen. Die Revision bringt Lösungen, die sich ohne Gerichte und ohne Behörden umsetzen lassen, und sie belässt den Ehegatten trotzdem die nötige Freiheit. Sie bringt mehr Kontinuität und mehr Verlässlichkeit ins Namensrecht. Die Revision führt daher zu einer deutlichen Vereinfachung gegenüber heute.
Auf eine offene Frage, die nicht die Namen der Eltern, sondern die der Kinder betrifft, möchte ich noch kurz eingehen. Für die Kinder verheirateter Eltern stehen zwei Lösungen zur Wahl. Nach der Mehrheitsfassung müssen sich die Eltern, wie heute, im Zeitpunkt der Eheschliessung für einen Namen für ihre Kinder entscheiden. Diese Regelung ändert nichts am geltenden Recht, nur sind die Ehegatten jetzt freier in der Wahl dieses Namens. Die zweite Lösung, die ursprüngliche Lösung der Subkommission, lässt den Eltern für den Entscheid Zeit, bis das erste Kind da ist. Erst dann müssen sie sich entscheiden, und wenn sie das nicht schaffen, ist der Name der Mutter der Name der Kinder. Ich persönlich bitte Sie daher, hier der Mehrheit zu folgen und eine gleichstellungskompatible Lösung einzuführen. Die grüne Fraktion wird allerdings mehrheitlich mit der Minderheit stimmen. Zum Namen der Kinder unverheirateter Eltern werde ich mich in der Detailberatung äussern.
In der Fassung, wie sie nun vorliegt, wird das Namensrecht also vereinfacht und entschlackt, aber nicht nur das: Nicht zu vergessen sind die Verschlingungen im Bürgerrecht, die aufgelöst werden. Das Bürgerrecht folgt dem Namen, Punkt. Das ist eine wesentliche Vereinfachung gegenüber heute, da können Sie alle Zivilstandsbeamtinnen und -beamten der Schweiz fragen. Das Bürgerrecht ist auch ein wichtiger Grund dafür, dass die Rückweisung ungenügend ist. Wir müssen diese Verbesserungen im Bürgerrecht, die gegenüber der heutigen Vorlage einen wesentlichen Mehrwert bringen, durchführen. Deswegen ist die Vorlage die bessere Lösung als die Minivorlage gemäss Rückweisung.
Wir bitten Sie nicht nur aus ästhetischen Gründen, sondern auch aus Gründen der Logik, der Transparenz, der Gleichstellung und der Qualität unseres ZGB, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen, auf die Vorlage einzutreten, die Rückweisung abzulehnen und dann nicht zu vergessen, in der Schlussabstimmung auch zuzustimmen.