Lexipedia

preparatory:AB 94420

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2009-03-11

Wortprotokoll

Zum Einstieg in die Diskussion möchte ich mit einer wahren Geschichte beginnen: Es ist die Geschichte meines Familiennamens. Als ich von meiner Mutter geboren wurde, hiess ich Leutenegger. Mit der Eheschliessung wurde ich dann verpflichtet, den Namen Oberholzer zu tragen. Ich musste mit diesem Namen für den Nationalrat kandidieren und wurde 1987 auch gewählt. Mit dem neuen Eherecht wurde ich, weil ich ja weiterhin erkennbar sein wollte, zu Leutenegger Oberholzer. Diese Krüppelnamen, die Doppelnamen - Herr von Graffenried hat es zwar ein bisschen eleganter gesagt, aber ich muss sagen, die Doppelnamen sind Krüppelnamen -, sind in der Praxis sehr kompliziert. Ich denke, wir verlieren nicht viel, wenn wir diese Doppelnamen wieder aufgeben.

Ganz anders ist die Geschichte von Filippo Leutenegger. Ich habe ihn gefragt, ob ich ihn erwähnen darf, er hat nämlich den gleichen Geburtsnamen wie ich: Leutenegger. Er hat den gleichen Zivilstand wie ich: Er ist geschieden. Ihm war es vergönnt, den Namen Leutenegger zu behalten und den Namen nie wechseln zu müssen.

Das zeigt doch eines: Warum kommt die Anregung, das Namensrecht zu ändern, vor allem von Frauen? Die Männer haben in der Mehrheit gar keinen Anlass dazu, sie können doch mit der jetzigen Lösung zufrieden sein! Sie können ihren Namen behalten, sie setzen sich beim Familiennamen durch, sie setzen sich bei den Namen der Kinder durch - der Bedarf, etwas zu ändern, das sehe ich sehr gut, meine Herren von der SVP und auch gewisse Herren von der CVP und der FDP, ist gar nicht da. So ist es denn auch kein Zufall, dass es immer Frauen waren, die die parlamentarischen Initiativen zur Änderung des Namensrechtes ausgelöst haben.

Die Kommission präsentiert Ihnen nun eine Lösung, die zum einen rechtsgleich und zum anderen sehr einfach ist. Alle die, die jetzt gesagt haben, es sei kompliziert, liessen sich wahrscheinlich durch die Komplexität der Fahne verwirren. Aber es ist wirklich eine ganz einfache Lösung. Der Grundsatz ist folgender: Jeder Mann, jede Frau trägt von der Geburt bis zum Tod den gleichen Namen. Warum ist das wichtig? Es ist wichtig, weil der Name Teil der Identität ist. Das ist ja auch der Grund dafür, dass wir einen Namensschutz haben. Er ist Teil der Persönlichkeit und des Persönlichkeitsschutzes. Deshalb soll der Name bleiben, unabhängig vom Zivilstand.

Dann haben wir aber, durchaus in Respektierung der Tradition, einen Kompromiss gefunden: Den Ehegatten soll es möglich sein, einen gemeinsamen Familiennamen zu tragen. Wir sehen gesetzlich vor, dass es entweder der Name der Frau oder der Name des Mannes ist. Damit sind die Ehegatten absolut gleichberechtigt. Das ist eine einfache Lösung, sie ist viel einfacher als die Doppelnamenlösung. Ich weiss gar nicht, warum ausgerechnet die SVP sich so an die Möglichkeit des Doppelnamens klammert, nachdem sie die Doppelnamen, worauf Herr von Graffenried hingewiesen hat, ja früher - wahrscheinlich zu Recht - bekämpft hat.

Dann kommt der Name der Kinder: Wir sehen als Grundsatz vor, dass der Familienname, wenn ein solcher besteht, auch der Name der Kinder ist. Für den Fall, dass die beiden Eltern unterschiedliche Namen haben, sehen wir eine gesetzgeberische Lösung in dem Sinne vor, dass die Eltern entscheiden sollen. Das ist auch richtig. Es wird in der öffentlichen Diskussion die grosse Uneinigkeit zwischen den Eltern beschworen, aber sagen Sie mir einmal, wie es um die Qualität einer Ehe bestellt ist, die aufgrund der Namenswahl zerbricht. Sie können selber darüber philosophieren, weil jeder und jede die Situation selber ja wahrscheinlich am besten kennt.

Bei Uneinigkeit der Eltern sieht die Kommissionsminderheit vor, dass am Namen der Ehefrau angeknüpft wird. Warum ist das die richtige Lösung? Das sage ich jetzt an die Adresse der Herren der Schöpfung: weil durch die Geburt nur mit der Mutter ein Kindsverhältnis hergestellt wird. Beim Vater braucht es immer einen zusätzlichen Rechtsakt, sei es die Eheschliessung mit der Mutter, sei es ein Urteil, sei es eine Anerkennung. Vielleicht ist das Ganze auch Ausdruck des Grundsatzes "mater semper certa est". Beim Vater weiss man es nicht immer ganz genau. Auch das ist eine biologische Realität, meine Herren, das müssen Sie zur Kenntnis nehmen, ob es Ihnen passt oder nicht.

Wird mit unserer Lösung die Namenstradition des Schweizer Familienrechts infrage gestellt? Die Kommissionssprecherin und der Kommissionssprecher haben darauf hingewiesen, dass wir das einheitliche Namensrecht erst seit der Einführung des ZGB kennen, das war 1907. Es kann keine Rede davon sein, dass der einheitliche Familienname eine schweizerische Rechtstradition ganz langen Ursprungs sei. Wissen Sie, wie Huldrych Zwingli seine Ehefrau bezeichnet hat? Anna Reinhardin. Damals gab es den einheitlichen Familiennamen überhaupt noch nicht. Der Namenswechsel ist auch nicht etwa eine gutdeutschschweizerische Rechtstradition, [PAGE 280] sondern sie kommt vom deutschen Obrigkeitsstaat und hat polizeistaatliche Gründe. Erst sah das preussische Namensrecht den Namenswechsel der Ehefrau vor und dann das zürcherische Matrimonialgesetz von 1804; in der ganzen Schweiz, auch in den Westschweizer Kantonen und im Tessin, galt es wie gesagt erst mit dem neuen Eherecht von 1907. So jung ist diese Tradition.

An all die, welche die Einheit der Familie in Gefahr sehen: Sie müssen die Realitäten zur Kenntnis nehmen. Sie müssen zur Kenntnis nehmen, dass sich die Scheidungsziffer massiv erhöht hat, nämlich von 13 Prozent im Jahre 1970 auf 49 Prozent im Jahre 2007. Die Folge davon sind natürlich Patchworkfamilien mit den unterschiedlichsten Namen. Das ist eine Realität, die vielleicht auch bis zu Ihnen vordringen sollte.

Deswegen bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten, auch deshalb, weil wir noch in zwei anderen Bereichen eine sehr fortschrittliche Lösung gewählt haben: Wir öffnen das Namensrecht nun auch den gleichgeschlechtlichen Partnerschaften; für diese ist es wichtig. Wir haben zudem eine sehr männerfreundliche Lösung für die Paare, die nicht verheiratet sind und Kinder haben; auch das gibt es inzwischen in der Schweiz. Die Eltern können nämlich bei gemeinsamer Sorge neu auch den Namen des Vaters für die Kinder wählen. Also bitte ich Sie: Wählen Sie mit dem Eintreten den Schritt zu einer neuen Lösung. Herr Aeschbacher, ich weiss, das Neue macht immer Angst, aber vielleicht sollten wir trotzdem auch einmal Neues wagen.

Lehnen Sie den Rückweisungsantrag ab. Denn der Rückweisungsantrag bedeutet nichts anderes, als dass wir weiter an den unseligen Doppelnamen festhalten. Machen Sie den Schritt zu den gesellschaftlichen Realitäten, und verhelfen Sie dem Entwurf der Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen zum Durchbruch.

preparatory:AB 94420 | Lexipedia | Lexipedia